Abmahnung | Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Und nun?

 Abmahnung | Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Und nun?
09.05.2014248 Mal gelesen
Hier finden Sie Informationen zu Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte zu angeblichen Urheberrechtsverletzungen.

https://www.aid24.de/ Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor in welcher diese angibt, im Auftrag der WarnerBros. Entertainment GmbH zu handeln. Mit der Abmahnung wird dem Abmahngegner vorgeworfen, dass dieser eine Urheberrechtsverletzung begangen habe, insoweit soll dieser ohne Einverständnis der Rechteinhaberin das Filmwerk: "Sherlock Holmes: Spiel im Schatten" in Dateiform der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben. Mit der Abmahnung wird der Abgemahnte unter Fristsetzung dazu aufgefordert einen Gesamtbetrag in Höhe von 956,-€ zu zahlen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mehr unter: https://www.aid24.de/kanzleien/waldorf-frommer-rechtsanwaelte-aus-muenchen

Als Service der AID24 Rechtsanwaltskanzlei wird Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon bei Abmahnungen angeboten, welche jedoch vom Beratungsinhalt und -umfang keine vollständige Erstberatung darstellt.

Telefon 24h*- täglich: 0611 / 97 77 44 14 (*soweit technisch verfügbar)

  • Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei ist für Sie 24h* - täglich (*soweit technisch verfügbar) telefonisch unter 0611 / 97 77 44 14 erreichbar.
  • Besonders vertiefte Kenntnisse im IT-Recht und Urheberrecht.
  • Die Kanzlei nimmt Mandate aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an.

Weitere Informationen zu Abmahnungen unter: https://www.aid24.de/urheberrecht

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Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt nur allgemeine Hinweise enthält und eine rechtliche Beratung des Einzelfalls nicht ersetzen kann.