Abmahnung von Waldorf Frommer | Sasse & Partner | Rechtsanwalt Daniel Sebastian | FAREDS erhalten?

Abmahnung von Waldorf Frommer | Sasse & Partner | Rechtsanwalt Daniel Sebastian | FAREDS erhalten?
09.05.2014147 Mal gelesen
Nach wie vor werden Urheberrechtsverletzungen in Tauischbörsen durch den Ausspruch von Abmahnungen verfolgt. Gefordert wird in derartigen Fällen immer die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages Schadenersatz / Anwaltskosten.

Zum Beispiel die Kanzleien Sasse & Partner aus Hamburg (u.a. für die Splendid Film GmbH, WVG Medien GmbH), Waldorf Frommer aus München (z.B. im Auftrag der Universum Film GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH, Sony Music Entertainment Germany GmbH, Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH oder Sudiocanal GmbH), die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg (z.B. im Auftrag der Malibu Media LLC, Reasonable Doubt Productions BC Inc, Dallas Buyers Club, LLC)  oder Rechtsanwalt Daniel Sebastian (vor allem für die DigiRights Administration GmbH) gehören zu den bekannteren Abmahnkanzleien.

Abmahnung und Urheberrechtsverletzung: Was ist zu tun?

Mit einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen geht es immer darum, dass das genannte Werk unerlaubt über den Internetanschluss des Anschlussinhabers verbreitet worden sein soll.

In jedem Fall ist Ausgangspunkt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der vermutet wird, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist.

Der abgemahnte Anschlussinhaber muss diese Vermutung erschüttern, wenn er sich gegen die Abmahnung verteidigen möchte.

Die Vermutungshaftung führt sodann zu einem Anspruch auf Unterlassung und verschiedenen Zahlungsansprüchen.

Schadenersatz, die Ersattung von Aufwendungen und angefallenen Anwaltskosten stehen nicht im Mittelpunkt der Abmahnung. Es geht in allererster Linie um den Unterlassungsanspruch.

Die Zahlungsansprüche: Schadenersatz und Anwaltskosten

Normalerweise werden mit einer Abmahnung immer Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Daneben werden außerdem die angefallenen Anwaltskosten sowie ggf. Aufwendungen für die getätigten Ermittlungen und Auskunftverfahren beansprucht. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Oft wird ein pauschaler Vergleichsbetrag angeboten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die geltend gemachten Ansprüche ohne anwaltliche Prüfung zu erfüllen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.

Die Unterlassungsforderung

Zusätzlich zu den Zahlungsansprüchen steht ein Unterlassungsanspruch im Raum, der deutlich wichtiger ist. Dies liegt daran, weil die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen von Unterlassungsansprüchen viel weitreichender sind.

Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches ist diese grundsätzlich ein Leben lang binden. Diese Bindung muss auch ernst genommen werden, da bei einem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen wäre.

Es kann sein, dass dem Schreiben bereits eine Unterlassungserklärung als Vordruck beiliegt. Einige Kanzleien verzichten jedoch bewusst darauf, ein Muster zu übersenden.

Grundsätzlich gilt, dass bei Bestehen der Unterlassungsansprüche immer eine eigene Erklärung verwendet werden sollte.

Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Wie Sie nach Erhalt einer Abmahnung weiter vorgehen sollten

Lassen Sie sich trotz der erhobenen Ansprüche nicht verunsichern, sondern versuchen Sie zunächst, den Sachverhalt zu klären.

  •     In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  •     Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
  •     Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  •     Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  •     Suchen Sie einen Anwalt auf


Die Rechtslage im Bereich des Filesharing unterliegt einer stetigen Fortentwicklung durch die nach wie vor uneinheitliche Rechtsprechung der Gerichte. Es ist hier unbedingt notwendig, anwaltlichen Rat im Einzelfall einzuholen.


Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer
Fürstendamm 7
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