Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH – „StreetDanceKids – Gemeinsam sind wir Stars“

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH – „StreetDanceKids – Gemeinsam sind wir Stars“
06.05.2014165 Mal gelesen
Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „StreetDanceKids – Gemeinsam sind wir Stars“ ab.

Die Münchner Rechtsanwälte von Waldorf Frommer werfen dem Adressaten vor, dass er den britischen Teenie-Film "StreetDanceKids - Gemeinsam sind wir Stars" innerhalb eines p2p-Netzwerks unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht hat.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro, der Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten umfasst, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

Nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung gilt es Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Handlungen vorzunehmen. Sie sollten davon absehen die Gegenseite zu kontaktieren. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens könnte jede Ihrer Aussagen zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Zunächst sollten Sie daher einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann Ihnen die Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und die Abmahnung überprüfen. Des Weiteren kann der Anwalt Ihnen bei der Änderung der Unterlassungserklärung behilflich sein. Diese sollte auf die nötigsten Angaben reduziert werden und für Sie möglichst vorteilhaft formuliert werden.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Stets richtet sich die Abmahnung an den Anschlussinhaber, der zuvor ermittelten IP-Adresse. Es besteht die tatsächliche Vermutung, dass der Anschlussinhaber der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden.

Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Während Täter derjenige ist, der die Urheberrechtsverletzung selbstverantwortlich begangen hat; ist Störer derjenige, der seinen Internetanschluss für andere zur Verfügung gestellt hat und somit mitverantwortlich für die von einem anderen verübte Urheberrechtsverletzung ist. Der Vorteil der Haftung als Störer ist, dass keine Schadensersatzpflicht besteht.

Seit dem neusten Urteil des Bundesgerichtshofs wurde die Störerhaftung für volljährige Familienmitglieder nochmals stark begrenzt. Lesen Sie dazu hier mehr: http://www.wvr-law.de/blog/allgemein/bgh-verneint-haftung-von-eltern-fuer-illegales-filesharing-durch-volljaehrige-familienmitglieder.

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben von Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film "StreetDanceKids - Gemeinsam sind wir Stars" bekommen haben, sollten Sie sich bei unserem kompetenten Team von Abmahnhelfer.de melden. Wir verteidigen seit Jahren erfolgreich Mandanten, die Filesharing-Abmahnungen erhalten haben. Sie können uns für ein erstes kostenloses Gespräch unter der Telefonnummer: 030 96535-855 erreichen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!