XING wächst - und Impressum beachten!

XING wächst - und Impressum beachten!
06.05.2014260 Mal gelesen
Die Karriereplattform XING wächst weiter und steigert seinen Umsatz. Viele nutzen XING bereits auf Arbeitnehmerseite, um sich neue Perspektiven zu eröffnen, die Arbeitgeber wiederum werben auf XING aktiv Fachkräfte ab. Bei vielen Profilen fehlt allerdings immer noch ein Impressum!

Wie www.heise.de berichtet, wächst das Karriereportal XING weiter und steigert den Umsatz. XING hat sich zum größten social media-Ort für Leute etabliert, die sich der Arbeitgeberwelt selbst präsentieren möchten. Hier werden neue Arbeitgeber gefunden, oder aktiv Arbeitnehmer abgeworben.

Impressum fehlt nach wie vor

Wer sich auf XING allerdings per Profil darstellt, sollte auch die rechtlichen Bestimmungen kennen. Sonst kann es schnell zu einer Abmahnung kommen, die unnötig Kosten verursacht.

TMG beachten

Die Bestimmungen des deutschen TMG sehen vor, dass Webseiten, aber auch Profile bei Facebook und XING ein Impressum haben müssen - also gut erreichbare, sichtbare Kontaktdaten. Diese Pflicht trifft allerdings nur diejenigen, die geschäftsmäßig im Internet unterwegs sind. Hier stellte sich lange Zeit die Frage, ob Facebook oder Xing-Profile eine solche Geschäftsfähigkeit beinhalten. Dies wurde von den Gerichten bisher immer bejaht, und es kam zu Abmahnungen von Mitbewerbern, die ihre Konkurrenten auf Facebook oder XING wegen unzureichendem oder nichtvorhandenem Impressum abmahnten.

Halten Sie daher auch auf XING gut erreichbar Ihre Kontaktdaten bereit - sonst müssen Sie im schlimmsten Fall die Abmahngebühren der Gegenseite übernehmen. Das muss nicht sein.

Impressum einführen - dann ist man sicher!

Zwar gibt es unter den Rechtsgelehrten, Anwälten und Gerichten immer noch keine 100%ige Einigkeit darüber, ob XING tatsächlich die Impressumspflicht in vollem Umfang fordert, und ob eine spürbare Beeinträchtigung von wettbewerbsrechtlichen Interessen vorliegen, wenn kein Impressum bereitgehalten wird.

Wir empfehlen allerdings, sich kurz die Zeit zu nehmen und ein solches Impressum zu schreiben. Die Anforderungen hierfür finden sich in den § 5 TMG und § 55 RfStV.

Bbei Fragen zum Impressum oder zur rechtlichen Seite bezüglich XING können Sie uns jederzeit kostenlos anrufen (0800 / 100 41 04) oder unter www.recht-freundlich.de kostenlos im Live-Chat kontaktieren!