Abmahnung (Urheberrecht) durch WALDORF FROMMER, FAREDS, C-Law, .rka, Daniel Sebastian, Kornmeier & Partner, Sasse & Partner, WeSaveYourCopyrights u.a.

Abmahnung (Urheberrecht) durch WALDORF FROMMER, FAREDS, C-Law, .rka, Daniel Sebastian, Kornmeier & Partner, Sasse & Partner, WeSaveYourCopyrights u.a.
06.05.2014380 Mal gelesen
Die Musik-, Film- und Softwareindustrie verfolgt Urheberrechtsverletzungen. Meist werden diese Verstöße über sog. Intertnettauschbörsen (z.B. BitTorrent, Emule, etc.) begangen. Hierbei stellt jeder Nutzer allen anderen Mitgliedern die jeweiligen Dateien zum Tausch bereit.

Zahlreiche Rechteinhaber lassen durch Anwaltskanzleien angebliche Verletzungen von Urheberrechten abmahnen. In der Vergangenheit waren u.a. folgende Kanzleien für nachfolgende Auftraggeber tätig:

WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Warner Bros. Entertainment GmbH (Gravity)

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Malibu Media LLC. (Pool Party For Three)

C-Law GbR Rechtsanwälte für Berlin Media Art e.K. (Mia an der Spermafront)

.rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH (Saints Row 3)

Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Adminstration GmbH (Martin Garrix - Animals)

Die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der GSDR GmbH (Keep Calm (feat. Emory) (Fuck U) - Prince Kay One)

Die Sasse & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH (Free Birds - Esst uns an einem anderen Tag)

Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Zooland Music GmbH (Glorios - Cascada) 

 

Der Abgemahnte wird in der Regel aufgefordert, Schadensersatz und Aufwendungsersatz zu zahlen. Auch soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Die Ansprüche werden von den Kanzleien damit begründet, dass der Abgemahnte auf einer Internettauschbörse urheberrechtlich geschützte Werke wie z.B. Musiktitel oder Videos zum Herunterladen angeboten haben soll und dadurch die Rechte des Rechteinhabers verletzt habe. Die geforderten Beträge reichen von einigen Hundert Euro bis zu mehreren Tausend Euro! In vielen Fällen haben die Betroffenen nur einige wenige Tage Zeit, um zu reagieren.

Daher sollten Sie als Adressat einer solchen Abmahnung weder unbedacht eine vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben noch voreilig und ungeprüft den von Ihnen geforderten Geldbetrag zahlen!

Zunächst sollte geprüft werden, ob die behauptete Urheberrechtsverletzung überhaupt begangen wurde, da die behaupteten Ansprüche nicht immer tatsächlich gegeben sind. Auch sind die geforderten Beträge unseres Erachtens häufig überhöht. Häufig bestehen gar keine Ansprüche oder Ansprüche in nur geringer Höhe. Die Erfahrung zeigt, dass mithilfe eines versierten Rechtsanwalts die Forderung erheblich reduziert oder sogar gänzlich abgewiesen werden kann.

Auch sollten Sie nicht, um Geld zu sparen, auf kostenlose Unterlassungserklärungen aus dem Internet zurückgreifen. Diese sind in der Regel von rechtsunkundigen Laien verfasst und bergen häufig nicht berechenbare Risiken. Dieser kostenlose Rat kann Sie am Ende teurer zu stehen kommen als eine Überprüfung der Abmahnung und Erstellung einer auf Ihren Einzelfall zugeschnittenen modifizierten Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de