Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Die Bücherdiebin“

03.05.2014 250 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen des Films „Die Bücherdiebin“ ab.

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload das  Drama "Die Bücherdiebin" sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, welches regelmäßig durch illegales Filesharing verletzt wird ist dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen. Insbesondere bei Online-Tauschbörsen ist diesbezüglich zu beachten, dass durch ein Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Üblicherweise beauftragt der Rechteinhaber regelmäßig eine Rechtsanwaltskanzlei damit, aufgrund einer begangenen Urheberrechtsverletzung tätig zu werden. Die Abmahnung ist dabei die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer gibt es?

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Drama "Die Bücherdiebin" erhalten, so bewahren Sie Ruhe und suchen Sie unbedingt vor einer Kontaktaufnahme oder Zahlung einen im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt auf, welcher dann die Rechtmäßigkeit der von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft gestellten Forderungen rechtlich überprüfen kann und Sie auf die gegebenenfalls bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen kann. Anderenfalls könnten Sie sich eine gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Auch ist es nicht empfehlenswert die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben, diese ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte vorab zu Ihren Gunsten abgeändert ("modifiziert") werden.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 96535-855 in einem kostenlosen Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!