Viele Rechteinhaber lassen durch spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien urheberrechtliche Abmahnungen versenden. Die jeweiligen Kanzleien fordern im Namen ihrer Auftraggeber von den Abgemahnten die Zahlung von Schadensersatz und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen.
Zum Beispiel haben bisher folgende Kanzleien für ihre Auftraggeber Abmahnungen versendet:
WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Warner Bros. Entertainment GmbH (Der Hobbit: Smaugs Einöde)
.rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH (Saints Row 3)
Sasse & Partner für die Senator Film Verleih GmbH (Free Birds - Esst uns an einem anderen Tag)
Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz werden damit begründet, dass der Abgemahnte auf einer Tauschbörseim Internet Dateien zum Download angeboten habe. Dadurch habe er die Rechte des Rechteinhabers verletzt. Die eingeforderten Beträge reichen bis zu mehreren Tausend Euro! Es wird dringend davon abgeraten, die Abmahnung unbeachtet zu lassen in der Hoffnung, dass die Sache schon im Sande verlaufen werde. Sie sollten sich der dadurch drohenden möglichen Folgen im Klaren sein.
Wichtig: Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag und geben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ab!
Sie sollten sich nicht durch die vorschnelle Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung in die Gefahr bringen, ein Schuldeingeständnis abzugeben und bis zu 30 Jahre lang den nachteiligen Folgen ausgesetzt zu sein.
Hier ist Beratung durch einen fachkundigen, auf Abmahnungen spezialisierten, Rechtsanwalt angebracht. Dieser kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, deren Reichweite so wenig wie möglich und so viel wie nötig umfasst. Nur so können Ihre Interessen gewahrt werden.
Auch wird dringend von jeglicher Zahlung abgeraten. Die geforderten Beträge sind häufig unverhältnismäßig hoch. Mit der Hilfe Ihres fachlich versierten Rechtanwaltes können die geforderten Beträge häufig erheblich gesenkt werden.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!
Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-
Weitere Informationen erhalten Sie unter: