Filesharing Abmahnung Sleepy Hollow, New Girl, Modern Family, Escape Plan, Bangerz, Miley Cyrus, Last Passenger - Zug ins Ungewisse | Waldorf Frommer

Filesharing Abmahnung Sleepy Hollow, New Girl, Modern Family, Escape Plan, Bangerz, Miley Cyrus, Last Passenger - Zug ins Ungewisse | Waldorf Frommer
28.04.2014632 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer spricht Filesharing Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, der Sony Music Entertainment Germany GmbH und Universum Film GmbH aus. Bundesweite Hilfe durch Rechtsanwalt!

Abmahnung Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch Waldorf Frommer in Bezug auf die Werke:

- Sleepy Hollow - Staffel 1 - Folge 3 (TV-Folge (lang)) vom 24.04.2014

 - New Girl - Staffel 3 - Folge 10 (TV-Folge) vom 24.04.2014 

- Modern Family - Staffel 5 - Folge 2 (TV-Folge) vom 24.04.2014  

 Abmahnung Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft durch Waldorf Frommer in Bezug auf die Werke: 

- Escape Plan (Film) vom 16.04.2014  

Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH durch Waldorf Frommer in Bezug auf die Werke: 

- Bangerz (Deluxe Version), Miley Cyrus (Album) vom 17.04.2014  

Abmahnung Universum Film GmbH durch Waldorf Frommer in Bezug auf die Werke: 

- Last Passenger - Zug ins Ungewisse vom 28.1.2014

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung sollten Sie in jedem Falle ernst nehmen. Wichtig ist, dass Sie sich richtig verhalten und keine Experimente mit der Abmahnung machen. Im Falle einer Filesharing Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten: 

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an. 

Handeln Sie jetzt!

Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999. Rechtsanwalt Gerstel prüft Ihre Abmahnung zunächst kostenlos für Sie und ruft Sie gleich im Anschluss an, um Ihnen seine Einschätzung dazu mitzuteilen. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten.

Das erste Gespräch dient Ihrer Ersteinschätzung und ist völlig kostenlos für Sie.

Nach dem geführten Gespräch wissen Sie, was jetzt mit der Abmahnung zu tun ist. Selbstverständlich nenne ich Ihnen auch mein Beratungshonorar im Falle einer Vertretung. In den meisten Abmahnfällen vereinbare ich ein pauschales Honorar mit Ihnen. Die anfallenden Kosten stehen daher von Anfang an fest. Weitere Kosten, als die Ihnen genannten, entstehen nicht. Rechtsanwalt Gerstel klärt Sie stets über die anfallenden Kosten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie ihn beauftragen möchten oder nicht. 

Erfahrung aus über 10.000 Abmahnfällen

Ich helfe seit über 8 Jahren unter anderem Betroffenen bei Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung. Mehr als 10.000 Abmahnfälle habe ich bereits bearbeitet. Ich kenne auch Ihren Gegner bereits sehr gut und weiß genau, wie man auf die Abmahnung reagieren sollte.

Weitere Informationen zur Abmahnung Urheberrechtsverletzung finden Sie unter www.abmahnung.de