Ein vorgerichtlicher Vergleich ist zwischen den jeweiligen Parteien in beiden Fällen nicht zustande gekommen.
Wenn Sie als Betroffener einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen eines Filesharing Vorwurfs im vorgerichtlichen Verfahren keine Einigung erzielt haben oder die Sache aussitzen wollten und am Ende mit einer Klage konfrontiert werden, ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Es gelten Notfristen, die einzuhalten sind, anderenfalls riskieren Sie ein Versäumnisurteil.
Wenn Sie sich auch in einer derartigen Situation befinden sollten, stehe ich Ihnen mit meiner Kanzlei gerne am Hamburger Gerichtsstand für eine Vertretung zur Verfügung.
Wenn Sie weder Täter einer Urheberrechtsverletzung durch den Download eines urheberrechtlich geschützen Werkes gewesen sind noch den Vorwurf als Anschlussinhaber zu verantworten haben, idealer Weise ein abweichender Geschehensablauf vorgetragen werden kann, bestehen durchaus gute Chancen, sich vor Gericht durchzusetzen und den Fall zu gewinnen.
In anderen Fällen sind aber auch im gerichtlichen Verfahrensstadium jederzeit Vergleiche möglich, die eine Erledigung der Angelegenheit ermöglichen.
Sprechen Sie mich gerne an und schildern Ihren Fall, ich berate Sie gerne, um die optimale Vertreung in Ihrem Fall zu ermöglichen.
Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an.
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RA Kai Harzheim
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg