Klagen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller für die INO Handels- und Vertriebsgesellschaft Kerim Vorberg mbH und die LFP Video Group LLP

Klagen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller für die INO Handels- und Vertriebsgesellschaft Kerim Vorberg mbH und die LFP Video Group LLP
22.04.2014556 Mal gelesen
Meiner Kanzlei liegen zwei aktuelle Schadensersatzklagen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller zum Amtsgericht Hamburg für die vorgenannten Gesellschaften wegen File-Sharing an Filmen der Erwachsenenunterhaltung vor. Die Schadensersatzforderungen betragen 1.859,80 € und 1.151,80 €

Ein vorgerichtlicher Vergleich ist zwischen den jeweiligen Parteien in beiden Fällen nicht zustande gekommen.

Wenn Sie als Betroffener einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen eines Filesharing Vorwurfs im vorgerichtlichen Verfahren keine Einigung erzielt haben oder die Sache aussitzen wollten und am Ende mit einer Klage konfrontiert werden, ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Es gelten Notfristen, die einzuhalten sind, anderenfalls riskieren Sie ein Versäumnisurteil.

Wenn Sie sich auch in einer derartigen Situation befinden sollten, stehe ich Ihnen mit meiner Kanzlei gerne am Hamburger Gerichtsstand für eine Vertretung zur Verfügung.

Wenn Sie weder Täter einer Urheberrechtsverletzung durch den Download eines urheberrechtlich geschützen Werkes gewesen sind noch den Vorwurf als Anschlussinhaber zu verantworten haben, idealer Weise ein abweichender Geschehensablauf vorgetragen werden kann, bestehen durchaus gute Chancen, sich vor Gericht durchzusetzen und den Fall zu gewinnen.

In anderen Fällen sind aber auch im gerichtlichen Verfahrensstadium jederzeit Vergleiche möglich, die eine Erledigung der Angelegenheit ermöglichen.

Sprechen Sie mich gerne an und schildern Ihren Fall, ich berate Sie gerne, um die optimale Vertreung in Ihrem Fall zu ermöglichen.

Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an.

Telefon 040 / 730 55 333

Senden Sie die Unterlagen einfach unverbindlich per:

E-Mail an - info@harzheim.eu

Telefax an - 040 / 730 55 334

Ich rufe Sie gerne kostenlos zurück, auf Wunsch auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. Feiertagen.

Weitere Informationen zur Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller finden Sie hier.

RA Kai Harzheim
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg