Abmahnkanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller

Abmahnkanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller
22.04.2014175 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir können Ihnen sehr gut helfen! Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Die Abmahnkanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller versucht in einem laufenden Verfahren gegen unsere Mandantschaft die Störerhaftung auszuweiten.

Im vorliegenden Rechtsstreit, den die Abmahnkanzlei gegen unsere Mandantschaft führt, haben die beteiligten Juristen, inklusive dem erkennenden Richter am Amtsgericht München ernsthaft die Frage diskutiert, ob ein Anschlussinhaber seinen WLAN an einen Fremden, also weder Familienangehöriger, noch Mitglied der Haushaltsgemeinschaft herausgeben dürfe, weil er trotz der Belehrung, die unser Mandant bspw. vorgenommen hatte, die Kontrollmöglichkeit über den Missbrauch seines Anschlusses verlieren würde.

Ich habe im laufenden Verfahren dann damit argumentiert, dass selbst die BearShare-Entscheidung des BGH vom 08.01.2014 immer mehr davon wegkommt, dass erwachsene Menschen sich gegenseitig intensiv zu kontrollieren oder zu belehren haben.

Hier rücke das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit immer mehr in den Vordergrund.

Im vorliegenden Falle würde das ja bedeuten, dass der Anschlussinhaber seinen WLAN nicht mehr außerhalb der Wohngemeinschaft vergeben dürfe, ohne automatisch zu haften.

Eine solche Rechtsprechung des BGH ist mir allerdings nicht bekannt und würde dazu führen, dass es verboten sei den WLAN außerhalb der Haushaltsgemeinschaft weiter zu geben.

Dies kann nicht Absicht der Rechtsprechung des BGH im Umgang mit einem WLAN-Anschluss sein.

Es handeln erwachsene Menschen, die eigenverantwortlich wissen, was sie tun.

Für den Fall, dass der Fremde den WLAN trotz Belehrung missbraucht, hat sich meiner Meinung nach die Abmahnkanzlei schlichtweg an den Fremden zu wenden und nicht an den Anschlussinhaber, der alles getan hat, was die Rechtsprechung bisher von ihm verlangt.

Auch hier wird das Ergebnis der Entscheidung des Gerichts spannend sein.

Ich werde dann wieder berichten.

Sollten Sie Fragen zum Urheberrecht oder neuen Medien haben, schreiben Sie uns eine Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns an.

Wir helfen gerne!

Georg Schäfer

Rechtsnawalt