Filesharing-Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung d. Schulenberg&Schenk, WALDORF FROMMER, Daniel Sebastian, Kornmeier & Partner, FAREDS, .rka, C-Law

Filesharing-Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung d. Schulenberg&Schenk, WALDORF FROMMER, Daniel Sebastian, Kornmeier & Partner, FAREDS, .rka, C-Law
04.04.2014250 Mal gelesen
Unterschiedliche Rechtsanwaltskanzleien gehen für deren Auftraggeber und Rechteinhaber von urheberrechtlich geschützten Werken gegen Internetanschlussinhaber vor, denen im Rahmen einer Abmahnung vorgeworfen wird, die Rechte an den jeweiligen geschützten Werken verletzt zu haben.

Wird ein solcher Verstoß ermittelt, kann eine Abmahnung folgen. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, gilt in jedem Fall: Bewahren Sie Ruhe! Wir können Ihnen BUNDESWEIT helfen.

Im Auftrag verschiedener Rechteinhaber mahnen Rechtsanwaltskanzleien deutschlandweit angebliche Urheberrechtsverletzungen ab. Die Anschlussinhaber werden in den Abmahnungen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Leistung von Schadensersatz aufgefordert.

In der Vergangenheit haben zum Beispiel folgende Kanzleien für ihre Auftraggeber wegen  angeblicher Urheberrechtsverletzungen Abmahnungen versendet:

 

C-Law GbR Rechtsanwälte für Berlin Media Art e.K. (Mia an der Spermafront)

 

.rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH (Saints Row 3)

 

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Two Guns Distribution, LLC (2 Guns)

 

Kornmeier & Partner für die GSDR GmbH (Keep Calm (feat. Emory) (Fuck U) - Prince Kay One)

 

Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Adminstration GmbH (Martin Garrix - Animals)

 

WALDORF FROMMER für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH (Das erstaunliche Leben des Walter Mitty)

 

Schulenberg & Schenk für die Beate Uhse Licensing B.V. (Bad Grils No. 22" und "Bad Grils No. 24)

  

In den Abmahnungen wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, illegal urheberrechtlich geschützte Dateien auf einer Internettauschbörse zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Darum stehe dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Schadensersatz zu und der Abgemahnte habe eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung beantragen viele Kanzleien den Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht. Die daraus resultierenden Rechtsanwaltskosten sind dann von Ihnen als Abgemahnten zu tragen.

Achtung: Zahlen Sie keinesfalls den geforderten Betrag und unterschreiben Sie auch keine ggf. vorformulierte Unterlassungserklärung!

Der geforderte Geldbetrag ist unseres Erachtens oftmals nicht angemessen und oft viel zu hoch. Eine übereilte Unterschrift kann negative Auswirkungen für Sie nach sich ziehen. Sie können mehrere Jahrzehnte an Ihrer weitreichenden Unterlassungserklärung festgehalten werden. Auch sollten Sie es unbedingt vermeiden, die Abmahnkanzlei zu kontaktieren. Denn für diese stehen die Interessen ihrer eigenen Mandantschaft im Vordergrund und nicht Ihre.

Hier ist es ratsam, sich von einem auf den Bereich Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen zu lassen. Diese so eng wie möglich und so weit wie nötig verfasst. Nur so können Sie Ihre Interessen schützen.

Wir stehen Ihnen gerne für einen ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail zur Verfügung. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Wir sind deutschlandweit und sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de