Getty Images - Abmahnung durch Waldorf Frommer

Getty Images - Abmahnung durch Waldorf Frommer
01.04.2014328 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnt aktuell im Auftrag der Getty Images International die unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials ab.

Was wir für Sie tun können und wie eine Vertretung durch unsere Kanzlei aussieht, lesen Sie hier

In der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird die Beweissicherung des Urheberrechtsverstoßes mittels Screen-Shots aufgeführt mit dem Hinweis, dass Getty Images International die Verwendung des Bildmaterials nicht ohne deren Zustimmung erlaube.

Es wird weiter behauptet, es läge ein Urheberrechtsverstoß vor, Getty Images International stünde ein Unterlassungsanspruch zu und der Abgemahnte sei zur Auskunft verpflichtet.

Abgemahnte der Kanzlei Waldorf Frommer bzw. von Getty Images International sollten sich von der entsprechenden Abmahnung nicht aus der Ruhe bringen lassen und einen Fachanwalt für Urheberrecht aufsuchen, der sich der Sache mit der notwendigen Erfahrung annimmt. Die Folgen der Abgabe der Unterlassungserklärung und auch der Auskunft zur streitgegenständlichen Nutzung können irreparable Folgen haben. Hinzu kommen die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer, die sich erfahrungsgemäß im Mindestmaß im drei- bis vierstelligen Bereich bewegen, auch wenn nur die unterstellte unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung weniger Bilder im Streit steht!

Worauf ist zu achten bei einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Getty Images

  • Nicht in Panik ausbrechen
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, dies kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
  • Die geforderte Schadenspauschale nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot
 

Was wir Ihnen bieten:

  • Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Spezialisierte und erfahrene Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009; Master of Laws in Medienrecht seit 2006)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Erfahrungsberichte von Mandanten
    • http://www.anwalt.de/ggr-rechtsanwaelte/bewertungen.php 
    • Google   
  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
  • Persönliche Termine in unseren Kanzleiräumen oder telefonisch
 

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Per Fax unter 06131 - 2409522
 

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing bzw. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie auf unserem umfangreichen Informationsportal:

www.die-abmahnung.info

Weitere Informationen zu der Kanzlei GGR Rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage:

ggr-law.com/

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Pauschalangebot zur Vertretung in Ihrer Angelegenheit. Übersenden Sie uns einfach Ihren Fall an die oben genannte Adresse.

 

Urheberrecht . Markenrecht . Medienrecht . Persönlichkeitsrecht . Der gute Ruf des Unternehmens

GGR Rechtsanwälte
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz

Tel.: 49 6131 - 240950
FAX: 49 6131 - 2409522

Mail:info@ggr-law.com
Web:www.ggr-law.com

 

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