Abmahnung durch Waldorf Frommer –„Die Todesliste – Nr.1 stirbt“

Abmahnung durch Waldorf Frommer –„Die Todesliste – Nr.1 stirbt“
01.04.201479 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Thriller "Die Todesliste - Nr.1 stirbt" ab.

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload den Thriller "Die Todesliste - Nr.1 stirbt" sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Tiberius Film GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Sollten Sie auch Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tiberius Film GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung des Thrillers "Die Todesliste - Nr.1 stirbt" geworden sind sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer gibt es?

Wichtig ist, dass Sie auf die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer reagieren. Die Münchner Kanzlei verfolgte in der Vergangenheit schon oftmals die Interessen ihrer Mandantschaft vor Gericht. Das einfach ignorieren der Abmahnung ist daher regelmäßig nicht empfehlenswert. Gegenteilig ist dies meist der Anfang von weiteren rechtlichen kostspieligen Schritten gegen Sie.

Ratsam ist es Ruhe zu bewahren und einen im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird regelmäßig das Verteidigungsziel verfolgen die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer zumindest anteilig zurückzuweisen. Möglich Verteidigungsmittel kommen insbesondere in Betracht, wenn beweissicher:

-       nicht Sie als Anschlussinhaber sondern ein Familienangehöriger die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat

-       oder, wenn Sie den Router ausreichend verschlüsselt haben und alle Nutzungsberechtigten nicht zum angeblichen Tatzeitpunkt anwesend waren.

Um eine gegebenenfalls gute Ausgangsposition nicht unnötig zu verschlechtern sollten Sie daher unüberlegte vorschnelle Handlungen wie Zahlung oder Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung abstand nehmen.

In jedem Fall lohnt sich die rechtliche Überprüfung Ihres Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 96535-855 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!