Waldorf Frommer Abmahnung wegen Nymphomaniac von Lars von Trier Film

Waldorf Frommer Abmahnung wegen Nymphomaniac von Lars von Trier Film
29.03.2014388 Mal gelesen
Das neue Filmwerk NymphoManiac von Lars von Trier wird in Deutschland in 2 Teilen vermarktet, nämlich Nymph()Maniac Vol. I und Nymphomaniac Vol. II, und entsprechend auch im Internet illegal angeboten. Hierfür verschicken die Waldorf Frommer Anwälte Abmahnungen.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordern die ermittelten Inhaber der Anschlüsse auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und zur Erledigung der finanziellen Ansprüche einen Betrag von € 815,00 zu bezahlen.

Handelt es sich bei der Abmahnung um Abzocke oder Betrug?

Sie können davon ausgehen, dass jemand einen der beiden Nymphomaniac-Filme über Ihren Internetanschluss angeboten hat. Daher sollten Sie die Abmahnung weder ignorieren noch wegwerfen. Wer eine Abmahnung ignoriert, riskiert ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Eine Abmahnung ist übrigens auch ohne Einschreiben wirksam.

Was ist bei einer Waldorf-Abmahnung zu tun?

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. bietet Ihnen ein kostenloses telefonisches Erstgespräch. Dabei kann geklärt werden, ob Sie als Anschlussinhaber überhaupt haften, wie das Waldorf Frommer behaupten, und Sie eine strafbewehrte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben müssen. Ebenso können die Zahlungsansprüche geklärt werden. In vielen Fällen haben nämlich andere im Haushalt den Download verursacht und der Anschlussinhaber haftet überhaupt nicht.

Die meisten unserer Mandanten verweigern die Zahlung komplett, ein Teil gibt nicht einmal eine Unterlassungserklärung ab. Jede (auch die modifizierte) Unterlassungserklärung ist nämlich lebenslang gültig und kann bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 auslösen. Die Vertragsstrafen können sich bei mehreren Verstößen somit locker auf über € 10.000,00 oder mehr summieren und den Normalverdiener schnell in die Gefahr einer Privatinsolvenz bringen.

3 gute Gründe, die gegen eine modifizierte Unterlassungserklärung sprechen:

  • Bessere Verteidigungsmöglichkeiten bei einer Kostenklage
  • Kein lebenslang gültiger Vertrag
  • Keine Vertragsstrafen von € 5.000 pro Verstoß 

Hüten Sie sich vor Rechtsanwälten, die ohne den Sachverhalt in Ihrem Fall genau zu prüfen, sofort eine "modifizierte Unterlassungserklärung" für Sie abgeben und damit Sie lebenslang vertraglich verpflichten wollen. Dies kann den finanziellen Ruin für Sie bedeuten.

Rechtsanwalt Hechler prüft Ihren Fall gerne in einem kostenlosen Erstgespräch. Oft ist alles gar nicht so schlimm, wie es auf den ersten Blick aussieht. In vielen Fällen haftet der Anschlussinhaber nicht.

Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch an. Gerne können Sie uns unter Telefon 07171 - 18 68 66. von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 20 Uhr erreichen:

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Wir bieten Ihnen:

  • Erfahrung aus über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise