Deshalb habe der Rechteinhaber nun Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz.
Bekannt sind beispielsweise folgende Kanzleien und Rechtsanwälte, die unter anderem für nachstehende Rechteinhaber und Auftraggeber Abmahnungen versandt haben:
- Die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft und der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
- Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Digi Rights Administration GmbH
- Sasse & PartnerRechtsanwälte im Auftrag der WVG Medien GmbH und der Splendid Film GmbH
- .rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH
- Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Embassy of Music GmbH
- C-Law GbR Rechtsanwälte im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH und der Wolfgang Embacher Filmproduktion
- Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Track by Track Records UG
- Die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Beate Uhse Licensing B.V. und der KSM GmbH.
Der Abgemahnte soll die Urheberrechtsverletzung begangen haben, indem er urheberrechtlich geschützte Werke illegal anderen Tauschbörsennutzern zum Download angeboten habe. Häufig bleiben dem Abgemahnten nur einige Tage, um auf die Abmahnung zu reagieren. Die geforderten Beträge reichen von einigen hundert Euro bis zu mehreren Tausend Euro!
Gerade jetzt gilt es Ruhe zu bewahren und mit Bedacht den nächsten Schritt zu wählen.
Es wird dringend davon abgeraten, die Abmahnung unbeachtet zu lassen in der Hoffnung, dass die Sache schon im Sande verlaufen werde. Sie sollten sich der dadurch drohenden möglichen Folgen im Klaren sein.
Die Abmahnung sollte ernst genommen werden, jedoch sollten Sie nichts überstürzen. Die Erfahrung zeigt, dass eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt erfolgen sollte und sich dies in den meisten Fällen für den Abgemahnten auch lohnt.
Als erstes sollte geprüft werden, ob der in der Abmahnung behauptete Anspruch tatsächlich besteht und die behauptete Rechtsverletzung von dem Abgemahnten begangen wurde. Denn dies ist nicht immer der Fall.
Von der Verwendung vorformulierter Unterlassungserklärungen aus Internetforen ist dringend abzuraten! Diese sind meist von juristischen Laien pauschal formuliert und bergen weitreichende Risiken. Hier ist zu einer von einem Rechtsanwalt erstellten modifizierten Unterlassungserklärung anzuraten. Denn der Inhalt der Unterlassungserklärung muss sich an den individuellen Erfordernissen des Einzelfalls orientieren.
Darüber hinaus ist auch der geforderte Schadensersatz in den meisten Fällen überhöht. Einem fachkundigen Rechtsanwalt ist es häufig noch möglich, eine Reduzierung des geforderten Betrages herbeizuführen.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Wir vertreten Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren und sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!
Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-
Johnsallee 62
20148 Hamburg
Tel: 040 - 822 436 96
Fax: 040 - 822 436 98
Email: mail@abmahnsoforthilfe.de
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