Urheberrecht: Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Prakti.com (Film) - Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Urheberrecht: Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Prakti.com (Film) - Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
26.03.2014226 Mal gelesen
Wenn Sie eine Abmahnung bezüglich des Films "Prakti.com" erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und sich nicht zu Kurzschlussreaktionen verleiten lassen. Gern können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.

Filesharing-Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film "Prakti.com".

Angeblich soll der betreffende Film über den Internetanschluss des abgemahnten Anschlussinhabers auf der Tauschbörse bittorent verbreitet worden sein.

Forderungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Wie in anderen uns vorliegenden Fällen werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 815,00 € gefordert. Letzterer soll sich aus 600,00 € Schadensersatz und 215,00 € Anwaltskosten zusammensetzen.

Muss ich die Unterlassungserklärung abgeben?

Zunächst sei klarzustellen, dass die Gegenseite keinen Anspruch auf Abgabe der von ihr vorformulierten Unterlassungserklärung hat.

Es ist im Übrigen auch nicht ratsam, die vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben, da dies unter Umständen als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Zur Absenkung des Kostenrisikos kann es gegebenenfalls sinnvoll sein, eine abgewandelte Unterlassungserklärung (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage) abzugeben.

Da eine Unterlassungserklärung weitreichende Folgen hat (lebenslange Bindungswirkung, Gefahr von Vertragsstrafen), sollte man zuvor anwaltlich prüfen lassen, ob deren Abgabe verweigert werden kann.

Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung ist stets sicherzustellen, dass Verstöße hiergegen ausgeschlossen sind. Andernfalls setzt man sich der Gefahr hoher Vertragsstrafen aus.

Muss ich das geforderte Geld bezahlen?

Selbstverständlich hängt dies vom jeweiligen Einzelfall ab. Gute Chancen, den geforderten Schadensersatz abzuwehren, bestehen dann, wenn man in Ermangelung einer Täterschaft anhand konkreter Umstände die Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufes darlegen kann.

Ungeachtet dessen besteht unserer Erfahrung nach in der Regel die Möglichkeit, den geforderten Betrag im Wege von Vergleichsverhandlungen abzusenken.

Handlungsempfehlung

  • keine voreilige Zahlung leisten
  • nichts ungeprüft unterschreiben
  • Fristen notieren
  • angemessene Reaktion noch vor Fristablauf (Gefahr einer einstweiligen Verfügung!)

Unverbindlicher Erstkontakt (auch am Sa oder So)

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, können Sie sich unverbindlich an uns wenden.

Sie erhalten eine kostenlose Erstorientierung und ein faires Pauschalangebot für unsere gesamte außergerichtliche Vertretung. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten.

Unser Service für Sie

  • schnelle Reaktion (auch am Wochenende)
  • bundesweite Vertretung
  • langjährige Erfahrung

RA Stefan Gille

0531-490 590 70 (auch am Wochenende) 

mail@kanzlei-gille.de