Abmahnung Kanzlei Daniel Sebastian für DigiRights Administration: Ibiza Residence 2013

Abmahnung Kanzlei Daniel Sebastian für DigiRights Administration: Ibiza Residence 2013
23.03.2014222 Mal gelesen
Der Sampler Ibiza Residence 2013 ist Gegenstand von Abmahnungen, die die Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH verschickt.

Auf diesem Sampler sollen folgende Tonaufnahmen verzeichnet sein: 

"Martin Garrix - Animals", "Armin van Buuren feat. Trevor Guthrie - This Is What It Feels Like", "Fedde le Grand, Sultan & Ned Shepard - No Good", "Showtek & Noisecontrollers - Get Loose", "Showtek - Slow Down", "Firebeatz - Wonderful", "Mike Candys feat. Jenson Vaughan - Bring Back The Love", "Tiësto, Quintino R3hab - Chasing Summers", "W&W - Thunder"  

Mit der Abmahnung wird zum einen die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Zum anderen wird "angeboten", die Angelegenheit mit einer Zahlung in Höhe von 2.200,00 € außergerichtlich beizulegen. Wir raten Ihnen dringend davon ab, eine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung zu unterschreiben oder gar eine Zahlung zu leisten.

Woher weiß die Gegenseite, dass ich Filesharing betrieben habe?

Beim Schreiben der Kanzlei Sebastian für DigiRights Administration handelt es sich um eine solche urheberrechtliche Abmahnung. Darin wird auch aufgeführt, zu welchem Zeitpunkt unter welcher IP-Adresse welches urheberrechtlich geschützte Werk geteilt wurde. Hierfür bedienen sich die Rechteinhaber meist spezialisierter Firmen, die selbst in den einschlägigen Tauschbörsen unterwegs sind. Dort sammeln sie dann die IP-Adressen derjenigen, die solche Mediendateien unbefugterweise anbieten. Per richterlichen Beschluss kann sodann anhand der IP-Adresse vom Provider (z.B. Telekom) der Klarname erwirkt werden. Und schon kann die anwaltliche Post verschickt und die Forderung geltend gemacht werden.

Was wollen die Abmahner?

Grundsätzlich besteht eine Abmahnung immer aus der Forderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Damit will die Gegenseite den Betroffenen einer Abmahnung verpflichten, nie wieder diese urheberrechtsverletzende Handlung vorzunehmen. Eine Vertragsstrafe in vierstelliger Höhe wird angedroht, wenn nochmals eine Urheberrechtsverletzung passieren sollte. Weiter werden die Kosten eingefordert, die der Gegenseite für die Abmahnung entstanden sind (also die Beauftragung der Kanzlei Sebastian beispielsweise). Es kann auch auf Schadensersatz geklagt werden.

Abmahnung erhalten - was soll ich tun?

Sollten Sie Betroffener einer Abmahnung von Kanzlei Sebastian für DigiRights Administration sein, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst eingehend zu informieren. Viele Betroffene denken, dass sie die Angelegenheit einfach ruhen lassen können und sich keiner mehr melden wird. Leider ist dem nicht so, die beauftragten Abmahnanwälte haben von ihren Auftraggebern oft die Anweisung, die Forderung auch gerichtlich durchzusetzen, wenn nicht sofort Zahlung geleistet wird. Ignorieren hilft also nicht, sonst kann es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen - und dann steigen die Kosten, falls die Abmahnung berechtigt war.

Deshalb ist es ratsam, sich zunächst die in der Abmahnung genannte Frist zu notieren und innerhalb dieses Zeitraums zu reagieren. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich im Internet über die Gegenseite zu informieren, in Foren und Blogs berichten andere Betroffene, wie es ihnen ergangen ist. Unterzeichnen Sie nicht die Unterlassungserklärung in der Form, wie sie Ihnen von Kanzlei Sebastian geschickt wurde. Leisten Sie keine Zahlung, ohne einen Anwalt prüfen zu lassen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt und die Forderung der Höhe nach auch angemessen ist.

Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung zu Ihrer Abmahnsituation. Uns können Sie unverbindlich kontaktieren und uns Ihren persönlichen Fall schildern - wir haben schon über 6000 Abmahnfälle bearbeitet und kennen daher die rechtlich sichere Vorgehensweise.  KOSTENLOSE HOTLINE: 0800 / 100 41 04.