Abmahnung Kanzlei Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH

Abmahnung Kanzlei Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH
15.03.2014195 Mal gelesen
Titel aus den German Top 100 Single Charts sind bei Rechtsinhabern und abmahnenden Kanzleien "beliebt". In Anbetracht der hohen Summen empfehlen wir dringend, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Nach wie vor mahnt die Kanzlei Daniel Sebastian für die Firma DigiRights Administration GmbH verschiedene Titel ab. Unter anderem werden folgende Tonaufnahmen mit urheberrechtlichen Abmahnungen verfolgt:

"Klingande - Jubel"

"Martin Garrix - Animals"

"Family Of The Year - Hero"

"Stromae - Papaoutai"

"Yiruma - River Flows In You"

 

Es wird ohne weiteren Nachweis in den urheberrechtlichen Abmahnungen behauptet, dass die Firma DigiRights Administration GmbH die ausschließlichen Rechte an den obigen Titeln habe, die sie im Internet in Filesharing-Netzwerken und Tauschbörsen öffentlich zugänglich zu machen. Die Behauptung kann nicht weiter kontrolliert werden.

Die Dateien befinden sich auf dem Sampler German Top 100 Single Charts.

Was wollen die Abmahner?

Grundsätzlich besteht eine Abmahnung immer aus der Forderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Damit will die Gegenseite den Betroffenen einer Abmahnung verpflichten, nie wieder diese urheberrechtsverletzende Handlung vorzunehmen. Eine Vertragsstrafe in vierstelliger Höhe wird angedroht, wenn nochmals eine Urheberrechtsverletzung passieren sollte. Weiter werden die Kosten eingefordert, die der Gegenseite für die Abmahnung entstanden sind (also die Beauftragung der Kanzlei Sebastian beispielsweise). Es kann auch auf Schadensersatz geklagt werden.

Abmahnung erhalten - was soll ich tun?

Sollten Sie Betroffener einer Abmahnung der Kanzlei Sebastian für DigiRights Administration sein, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst eingehend zu informieren. Viele Betroffene denken, dass sie die Angelegenheit einfach ruhen lassen können und sich keiner mehr melden wird. Leider ist dem nicht so, die beauftragten Abmahnanwälte haben von ihren Auftraggebern oft die Anweisung, die Forderung auch gerichtlich durchzusetzen, wenn nicht sofort Zahlung geleistet wird. Ignorieren hilft also nicht, sonst kann es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen - und dann steigen die Kosten, falls die Abmahnung berechtigt war.

Deshalb ist es ratsam, sich zunächst die in der Abmahnung genannte Frist zu notieren und innerhalb dieses Zeitraums zu reagieren. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich im Internet über die Gegenseite zu informieren, in Foren und Blogs berichten andere Betroffene, wie es ihnen ergangen ist. Unterzeichnen Sie nicht die Unterlassungserklärung in der Form, wie sie Ihnen von Rechtsanwalt Sebastian geschickt wurde. Leisten Sie keine Zahlung, ohne einen Anwalt prüfen zu lassen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt und die Forderung der Höhe nach auch angemessen ist.

Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung zu Ihrer Abmahnsituation. Uns können Sie unverbindlich kontaktieren und uns Ihren persönlichen Fall schildern - wir haben schon über 6000 Abmahnfälle bearbeitet und kennen daher die rechtlich sichere Vorgehensweise.  KOSTENLOSE HOTLINE: 0800 / 100 41 04.

Unsere aktuellen Videos finden Sie unter http://www.youtube.com/user/FeilRAGmbH