Abmahnung Patentrecht: FPS für die Braun GmbH

Abmahnung Filesharing
12.03.2014189 Mal gelesen
Patentrecht: Import von vermeintlich gefälschten Aufsteckbürsten Nach kurzer Zeit liegt unserer Kanzlei erneut eine patentrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte von FPS vor, in welcher sie die Braun GmbH vertreten. Die Braun GmbH stellt neben elektrischen Zahnbürsten auch die entsprechenden Aufsteckbürsten her, die durch Patente geschützt sind.

Auch vorliegend wird dem Abgemahnten vorgeworfen, Aufsteckbürsten unter Verletzung der Patentrechte der Braun GmbH nach Deutschland importiert zu haben. Die FPS Rechtsanwälte fordern für die Braun GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung, Herausgabe der übrigen Aufsteckbürsten zur Vernichtung und die Zahlung der entstandenen Kosten von 1.531,90€ (Gegenstandswert: 50.000€). Weitere Schadenersatzforderungen dürften bis zur Erteilung der Auskunft vorbehalten geblieben sein.

Nach Erhalt einer patentrechtlichen Abmahnung.

. sollten Sie ohne Umwege einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, der die Abmahnung überprüft und entweder unberechtigte Forderungen zurückweist oder eine modifizierte Unterlassungserklärung verfasst, welche den Abgemahnten meist deutlich weniger bindet, als der beiliegende Entwurf der abmahnenden Anwälte es tun würde. Von der ungeprüften direkten Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ist dagegen grundsätzlich abzuraten.

Rechtsbeistand von den Rechtsanwälten am Kreuztor

Unsere Kanzlei beschäftigt sich immer wieder mit patentrechtlichen Abmahnungen, u.a. der Rechtsanwälte von FPS, in denen es sich um - tatsächlich oder vermeintlich- patentverletzende Produkte handelt. Unsere Mandanten profitieren neben unserer Erfahrung auch von unserer Erfahrung in diesem Bereich.

Wir bieten Ihnen ein kostenloses telefonisches Erstgespräch an. Schicken Sie uns dafür einfach eine E-Mail oder ein Fax, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Wir bieten unseren Mandanten:

-         kostenlose telefonische Ersteinschätzung des Falles

-         Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung (ggf. Fertigung einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung)

-         im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, um ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung zu vermeiden