Abmahnung:Schutt, Waetke f. Tobis Film (12 YEARS A SLAVE) / Daniel Sebastian wg Song aus „German Top100 Single Charts“- Fareds wg Song aus Bravo Hits

Abmahnung:Schutt, Waetke f. Tobis Film  (12 YEARS A SLAVE) / Daniel Sebastian wg Song aus „German Top100 Single Charts“- Fareds wg Song aus Bravo Hits
11.03.2014214 Mal gelesen
Trotz des Gesetzes zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken (seit 09.10.2013 in Kraft) werden weiter eine Vielzahl von Abmahnungen ausgesprochen. Sie haben eine solche Abmahnung erhalten? Bewahren Sie Ruhe! Nehmen Sie unseren kostenlosen Erstkontakt in Anspruch.

Zum Beispiel liegen uns folgende Abmahnungen vor.

Die Schutt, Waetke Rechtsanwälte haben im Auftrag der Tobis Film GmbH & Co.KG angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem gerade erst mit einem Oscar prämierten Film

"12 YEARS A SLAVE"

abgemahnt. Die Schauspielerin Lupita Nyong'o erhielt den Oscar als beste Nebendarstellerin. Das historische Filmdrama spielt Mitte des 19. Jahrhunderts und handelt von dem afro-amerikanischen Geigenspieler Solomon Northup, der unter einem Vorwand verschleppt und als Sklave verkauft wird.  

Auch Rechtsanwalt Daniel Sebastian war wieder aktiv im Auftrag der DigiRights Administration GmbH. Er hat angebliche Urheberrechtsverletzungen an einzelnen Songs aus dem Musiksampler "Bravo Hits Vol. 82" und aus den "German Top100 Single Charts" abgemahnt.

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Song "Only Teardrops" von Emmelie de Forest aus dem Sampler "Bravo Hits Vol. 82" abgemahnt.

In den ausgesprochenen Abmahnungen wird dem jeweiligen Anschlussinhaber vorgeworfen, illegal die genannten urheberrechtlich geschützten Dateien auf Internettauschbörsen zum Download zur Verfügung gestellt und damit die Urheberrechte der Rechteinhaber verletzt zu haben.

In den genannten Abmahnungen wurde der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Die Schutt, Waetke Rechtsanwälte fordern daneben die Zahlung eines Geldbetrages von 732,50 € (500 € Schadensersatz (fiktive Lizenzgebühr), 17,50 € Ermittlungskosten und 215,00 € Rechtsanwaltskosten). Rechtsanwalt Daniel Sebastian führt in der Abmahnung verschiedene Posten auf und unterbreitet dann ein Vergleichsangebot in Höhe von 1.000,00 € bzw. 1.250,00 €. Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert von dem Abgemahnten die Zahlung von 339,50 €.

Bitte geraten Sie nicht in Panik! Zunächst sollte geprüft werden, ob die behauptete Urheberrechtsverletzung überhaupt begangen wurde. Sie sollten daher nicht überstürzt den geforderten Betrag zahlen oder vorschnell eine Unterlassungserklärung abgeben.

Auch sind die geforderten Beträge unseres Erachtens häufig überhöht. Oftmals bestehen keine Ansprüche oder weitaus geringere Ansprüche als die geforderten. Die geforderten Beträge können mit der Hilfe eines fachlich versierten Rechtanwaltes häufig gesenkt werden.

Auch sollten Sie nicht, um Geld zu sparen, auf kostenlose Unterlassungserklärungen aus dem Internet zurückgreifen. Diese sind in der Regel von rechtsunkundigen Laien verfasst und bergen häufig nicht absehbare Risiken. Dieser kostenlose Rat kann Sie am Ende teurer zu stehen kommen als eine Überprüfung der Abmahnung und ggf. Erstellung einer auf Ihren Einzelfall zugeschnittenen modifizierten Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de