Abmahnung Waldorf Frommer für PORN IN THE HOOD - DIE GANG OHNE BANG

Abmahnung Waldorf Frommer für PORN IN THE HOOD - DIE GANG OHNE BANG
11.03.2014298 Mal gelesen
Unserer Kanzlei wurde heute eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Fommer für den erst im Februar 2014 erschienen Film Porn in the Hood - Die Gang ohne Bang zur Prüfung vorgelegt. Im Auftrag der Universum Film GmbH fordern die Münchner Anwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung und 815 EUR.

Bezüglich des geltend gemachten Unterlassungsanspruches ist äußerste Vorsicht geboten. Betroffene sollten sich trotz der kurz gesteckten Fristen im Vorfeld erkundigen, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht. Dies ist keineswegs immer der Fall. Gerade in den Fällen, in denen weitere Personen als "Täter" in Frage kommen, Kinder, Ehepartner, Mitbewohner etc. sollte genau geprüft werden, ob der Anschlussinhaber für das Handeln Dritter überhaupt in in Anspruch genommen werden kann. Keinesfalls sollte vorschnell eine lebenslänglich bindende Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Lassen Sie sich im Vorfeld beraten. 

Ob ein Anspruch auf Zahlung des "Vergleichbetrages" in Höhe von 815 EUR besteht, muss ebenfalls am Einzelfall beurteilt werden. Grundsätzlich aber haftet der Anschlussinhaber nicht auf Schadensersatz, wenn er darlegen kann, nicht selbst, also täterschaftlich für den Download bzw. Upload des Werkes verantwortlich zu sein.IN diesen Fällen besteht maximal eine Haftung als sog. Störer. Der Störer haftet aber nur auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten), die seit Oktober 2013 auf 169,50 EUR begrenzt sind. Auch hier sollte aber geprüft werden, ob eine Störerhaftung überhaupt vorliegt. Kann auch die Inanspruchnahme als Störer ausgeschlossen werden, bestehen keinerlei Zahlungsansprüche. 

Wir haben auf unserer Internetseite einen Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf die Abmahnungen von Waldorf Frommer zusammengestellt. Dies ist zwar nur ein Überblick, der die individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann; Gleichwohl können sich Betroffene so ein erstes Bild machen. Darüber hinaus können Sie gerne von unserer kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90 Gebrauch machen. 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.