Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der Getty Images wegen der illegalen Verwendung bzw. Nutzung von Lichtbildern oder Lichtbildwerken

Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der  Getty Images wegen der illegalen Verwendung bzw. Nutzung von Lichtbildern oder Lichtbildwerken
10.03.2014195 Mal gelesen
Rechtsanwalt Georg Schäfer hat sich in den letzten 7 Jahren auf dieses Thema spezialisiert und kennt die aktuelle Rechtsprechung und die dementsprechende Argumentation, wie man den Schaden entweder ganz oder zumindest ganz deutlich beseitigen kann.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, worin Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie illegal Bilder deren Rechte die Getty Images genutzt oder verwendet zu haben.

In der Regel ist einer solchen Abmahnung auch schon ein Screenshot beigefügt, wonach feststehen soll, dass ein Lichtbild bzw. Lichtbildwerk dessen Schutzrechte die Firma Getty Images inne hat, verletzt worden sein sollen.

Man wird in der Regel von Ihnen Auskunft verlangen, wie lange Sie denn dieses Bild schon genutzt haben und wo Sie es vermeintlich erworben haben.

Schließlich wird man Ihnen abverlangen, das Bild von Ihrer Seite sofort zu löschen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Sodann berechnet sich dann der Schadensersatz aus Ihrer Auskunft und hier fängt bereits unser Rat an.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer auf, bevor Sie nicht mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

Unterschreiben Sie auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung, auch diese muss modifiziert werden.

Und erteilen Sie vor allem noch keine Auskunft, bevor Sie nicht mit dem eigenen Anwalt gesprochen haben.

Es ist wichtig, diese Reihenfolge einzuhalten.

Man kann Ihnen in diesen Fällen immer sehr gut helfen, wenn Sie noch nicht nach außen gegenüber der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte tätig geworden sind.

Sie haben es auf der Gegenseite mit echten Profis zu tun, die genau wissen, was sie tun.

Bleiben Sie untätig, so wird in der Regel die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ein einstweiliges Verfügungsverfahren bei Gericht einleiten, was mit weiteren Prozesskosten von mehr als € 2.000,00 verbunden sein wird.

Es lohnt sich also nicht, den Kopf in den Sand zu stecken. Auch wenn hierfür Verständnis besteht.

Lassen Sie sich helfen. Wir haben große Erfahrung mit der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer in diesen Angelegenheiten.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt