Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen des Filmwerkes „Modern Family“

Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen des Filmwerkes „Modern Family“
07.03.2014198 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir können Ihnen sehr gut helfen! Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH für das Filmwerk "Modern Family - Staffel 5 - Folge 13" Abmahnungen wegen des vermeintlich illegalen Downloads in sogenannten Tauschbörsen und fordert dabei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und die Erstattung Rechtsanwaltskosten.

Hat es Sie auch erwischt? Keine Panik!

Generell gilt, dass mit solchen Abmahnungen nicht zu spaßen ist.

Auf der Gegenseite steht nicht etwa eine Internet-Abofalle oder dergleichen, was man ohne weiteres sofort entsorgen könnte. Sie haben es auf der Gegenseite mit Weltkonzernen und deren besten deutschen Anwälten zu tun.

Es ist also dringend ratsam zu reagieren.

In der Regel verlangt die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer mit einer solchen Abmahnung für ihre Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, dass man einen solchen Down-/Upload in Zukunft nicht mehr vornimmt, Erstattung der Rechtsanwaltskosten im außergerichtlichen Verfahren für die Verfolgung der Urheberrechte der Rechteinhaber wie die Filmproduktion Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH und zudem noch fiktiven Schadensersatz, der im Rahmen einer sogenannten Lizenzanalogie berechnet wird.

Nicht all diese Forderungen sind berechtigt.

Es ist durchaus möglich, dass Sie als Anschlussinhaber nichts aber auch gar nichts für eine Urheberrechtsverletzung können.

Dann kann man Ihnen auch tatsächlich helfen.

Wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufnehmen und sich dringend zunächst den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht einholen.

Es handelt sich um ein ausgesprochenes spezial Rechtsgebiet, bei dem es auch nicht Sinn macht, einen allgemein Anwalt auszuschalten.

Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts, bevor Sie nicht mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und können Ihnen auch helfen.

Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns an.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt