Dabei lautet der Vorwurf, über den Internetanschluss in einem Peer-to-Peer Netzwerk wurde Dritten die jeweiligen urheberrechtlich geschützten Werke zum Download angeboten. Zum Beispiel haben in der Vergangenheit folgende Kanzleien für nachstehende Rechteinhaber Abmahnungen versendet.
Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Adminstration GmbH (auf einem Top 100 Single-Chartcontainer Klingande - Jubel, Martin Garrix - Animals, Family Of The Year - Hero, Stromae - Papaoutai und Yiruma -River Flows in You)
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Two Guns Distribution, LLC (2 Guns)
.rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH (Saints Row IV)
C-Law GbR Rechtsanwälte für die G&G Media Foto-Film GmbH (Verboten! Heimliche Videoaufnahmen)
WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Universum Film GmbH (Rush)
Schutt, Waetke Rechtsanwälte für die TOBIS Film GmbH & Co. KG (Snitch)
Sasse & Partner Rechtsanwälte für die WVG Medien GmbH (div. Folgen von The Walking Dead)
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte für die KSM GmbH (Amerikas Südwesten 3D - Vom Grand Canyon bis zum Death Vally)
In den Abmahnungen wird dem Abgemahnten das "illegale Filesharing" vorgeworfen. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber eine angebliche Rechtsverletzung begangen hat, indem er unerlaubt die urheberrechtlich geschützte Datei zum Herunterladen angeboten hat.
Wir empfehlen folgendes Vorgehen:
- Bitte bewahren Sie Ruhe, unterschreiben Sie nicht voreilig eine vorformulierte Unterlassungserklärung und zahlen Sie auch nicht den geforderten Geldbetrag!
- Holen Sie sich fachkundigen Rechtsrat ein.
Die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung kann ein Schuldeingeständnis darstellen und für Sie nachteilige Folgen nach sich ziehen. Sie können bis zu 30 Jahre lang an Ihre Erklärung gebunden sein. Nur die Beratung durch einen fachkundigen auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt kann Sie vor weitreichenden Konsequenzen bewahren. Dieser kann eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie erstellen und dadurch die Risiken erheblich minimieren.
Auch der geforderte Schadensersatz ist in der Regel unverhältnismäßig und kann mithilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts in den meisten Fällen erheblich reduziert werden oder gar vollständig zurückgewiesen werden.
Wir stehen Ihnen gerne für einen ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail zur Verfügung. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Wir sind deutschlandweit und sogar am Wochenende für Sie erreichbar!
Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-
Johnsallee 62
20148 Hamburg
Tel: 040 - 822 436 96
Fax: 040 - 822 436 98
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