Total War Rome II 2 - RKA Abmahnung € 800 und Unterlassungserklärung

Total War Rome II 2 - RKA Abmahnung € 800 und Unterlassungserklärung
05.03.2014466 Mal gelesen
Die RKA Rechtsanwälte verschicken wieder Abmahnungen im Auftrag der Koch Media, Höfen wegen des Filesharings des Spiel Saints Rows IV in einer Internettauschbörse. Die Anwälte fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Zahlung von € 800 zur Abgeltung aller Forderungen.

Abmahnung RKA Rechtsanwälte wegen Filesharings des Computerspiels "Total War Rome II"

Die Koch Media GmbH, Höfen, hat wieder die Hamburger Kanzlei RKA Rechtsanwälte beauftragt, das illegale Anbieten (geschieht bereits beim Herunterladen) des Computerspiels "Total War Rome II 2" in Internettauschbörsen mit Abmahnungen zu verfolgen. Die Inhaber der ermittelten Internetanschlüsse werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und zur Erledigung aller finanziellen Ansprüche einen Betrag von € 800,00 zu bezahlen.

Handelt es sich bei der RKA Abmahnung um Abzocke oder Betrug?

Sie können davon ausgehen, dass vermutlich eines Ihrer Kinder das Computerspiel Total War Rome II 2 in einem Peer-to-Peer Netzwerk im Internet heruntergeladen und dabei auch angeboten hat. Hierdurch wurde das Spiel unerlaubt "öffentlich zugänglich" im Sinne des § 19a UrhG gemacht. Als Abgemahnter sollten Sie das Schreiben der RKA Rechtsanwälte sehr ernst nehmen. Die Hamburger Kanzlei sitzt gegenüber dem Landgericht Hamburg und hat somit keinen großen Aufwand, gegen den Anschlussinhaber ein einstweiliges Verfügungsverfahren durchzuführen.

Unterlassungserklärung kein Allerheilsmittel

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. warnt vor der vorschnellen Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, wie sie viele Anwälte raten. Jede (auch die modifizierte) Unterlassungserklärung ist lebenslang (nicht nur 30 Jahre!) gültig und kann bei jedem Verstoß dagegen, also bei einem zukünftigen Download/Upload eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 auslösen. Die Vertragsstrafen können sich bei mehreren Verstößen somit locker auf über € 10.000,00 oder mehr summieren und den Normalverdiener schnell in die Gefahr einer Privatinsolvenz bringen.

Hüten Sie sich vor Rechtsanwälten, die ohne den Sachverhalt in Ihrem Fall genau zu prüfen, sofort eine "modifizierte Unterlassungserklärung" für Sie abgeben und damit Sie lebenslang vertraglich verpflichten wollen. Dies kann den finanziellen Ruin für Sie bedeuten.

Einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag sollten Sie nur dann abschließen (ohne Schuldeingeständnis), wenn Sie hierzu verpflichtet sind.

Keine Experimente bei einer RKA Abmahnung - Gleich zum Spezialanwalt

Rechtsanwalt Hechler prüft Ihren Fall gerne in einem kostenlosen Erstgespräch. Oft ist alles gar nicht so schlimm, wie es auf den ersten Blick aussieht. In vielen Fällen haftet der Anschlussinhaber nicht.

Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch an. Gerne können Sie uns von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 20 Uhr erreichen:

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66.

Wir bieten Ihnen:

  • Erfahrung aus über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise