Debcon GmbH macht Lizenzentschädigungsansprüche für M.I.C.M. MIRCOM LTD geltend

Abmahnung Filesharing
25.02.2014652 Mal gelesen
Debcon fordert Lizenzentschädigung aus Urheberrechtsverletzung im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM LTD. Die Schreiben von Debcon datieren vom 17.02.2014 und es wird eine pauschale Forderung von 1000 EUR geltend gemacht. Forderungsgrund ist eine Lizenzentschädigung aus Urheberrechtsverletzung: Was nun?

Debcon GmbH macht Lizenzentschädigungsansprüche für M.I.C.M. MIRCOM LTD geltend

Debcon fordert Lizenzentschädigung aus Urheberrechtsverletzung im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM LTD

Debcon GmbH schreibt derzeit im Auftrag der Firma M.I.C.M. MIRCOM LTD zahlreiche Internetanschlussinhaber an. Es wird eine Forderung von 1000,00 EUR geltend gemacht und wird als Lizenzentschädigung aus Urheberrechtsverletzung bezeichnet. Die Forderung resultiert laut den Inkassoschreiben aus einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, die Anschlussinhaber angeblich von der Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erhalten haben. Auf die Zahlungsaufforderung der Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller habe der Anschlussinhaber nicht reagiert. Aus dem Briefkopf des Inkassoschreibens Debcon erfährt der Anschlussinhaber sodann ein Abmahndatum, z.b. vom 14.06.2013.

Es wird eine Zahlungsfrist bis zuzm 03.03.2014 gesetzt. Zugleich wird der Anschlussinhaber am Schluss des Schreibens darauf hingewiesen, dass..Debcon Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen an die Schufa Holding AG übermitteln wird, "soweit die Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe der Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten erforderlich ist". Ferner wird eine Zahlungsvereinbarung beigefügt, die der Anschlussinhaber unterschreiben soll.

 

Was sollte der Betroffene Anschlussinhaber, der ein Schreiben von Debcon erhalten hat, tun?

Auf keinen Fall sollte der Anschlussinhaber der Forderung nachgeben. Es bestehen bereits aus formellen Gründen erhebliche rechtliche Zweifel an der Begründetheit der Forderung, zumal eine Forderung von 1000,00 EUR zuvor von den abmahnenden Rechtsanwälten Negele Zimmel Greuter Beller nicht geltend gemacht wurde. Durch das Inkassoschreiben Debcon soll ersichtlich Druck ausgeübt werden. Darüber hinaus ist in allen mir bekannten Fällen die Vollmacht des Rechtsanwaltes , der zuvor von dem Anschlussinhaber mit der Verteidigung gegen die Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller, umgangen und der Anschlussinhaber unter Umgehung des Rechtsanwaltes direkt angeschrieben worden.

Die Berechtigung der Forderung hängt von mehreren Faktoren ab

Die Weitergabe von Daten an die Schufa ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Es empfiehlt sich die Prüfung der Forderung durch einen im Urheber- und Medienrecht ausgewiesenen Rechtsanwalt.

Bislang konnte ich meinen Mandanten in keinem einzigen Fall empfehlen, die Forderung zu bezahlen

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht 

Hauptniederlassung:KANZLEI WEINER Stauffenbergstraße 18 74523 Schwäbisch Hall Telefon: 0791-949477-10 Telefax:  0791-949477-22

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Anmerkung:

Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und Karlsruhe unterhält, ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben.

Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete und eine umfangreiche Prozesserfahrung auf dem Gebiet des Filesharing sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten.

Individuelle und persönliche Betreuung und Beratung  von Mandanten  gewährleisten, dass Sie eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und Vertretung erhalten.

Da die KANZLEI WEINER sehr viele Mandanten seit 2007 / 2008 auch und gerade gegen Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller vertritt, kann auch eine zuverlässige Einschätzung gegeben werden, ob eine gerichtliche Inanspruchnahme innerhalb der Verjährungsfrist wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist.