Abmahnung – Trade Buzzer UG –wegen Markenrechtsverletzung an der Marke „Gamer“

Abmahnung – Trade Buzzer UG –wegen Markenrechtsverletzung an der Marke „Gamer“
25.02.2014437 Mal gelesen
Abmahnung von Trade Buzzer UG erhalten? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk

Auch Sie haben eine Abmahnung  der  Trade Buzzer UG aus Berlin erhalten? Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten in Höhe von mehr als 1.531,90 € erstatten?!

Gegenstand der uns aktuell vorliegenden Abmahnung ist ein Verstoß gegen das Markengesetz. Die Trade Buzzer UG ist Inhaberin der Wortmarke "Gamer" (Registernummer beim DPMA 302013060629).  Die Marke wurde erst am 17.01.2014 eingetragen.  Geschützt ist die Marke u.a. für die Klasse 25 "Bekleidung". Nach eigenen Angaben stellt die  Die Trade Buzzer UG Kleidungsstücke wie T-Shirts selber her und kennzeichnet diese mit der Marke "Gamer". In der Abmahnung wird ein Bild von einem solchen T-Shirt gezeigt.  Der Abgemahnte soll diese Markeverletzt haben.  Vertreten wird die Trade Buzzer UG durch die Anwaltskanzlei Schroeder aus Kiel. Diese ist auch bekannt für verschiedene Rechteinhaber Filesharing-Abmahnungen auszusprechen.

Nach unserer Auffassung ist die Abmahnung rechtlich sehr zweifelhaft.  Die Trade Buzzer ist auch als Abmahner bekannt. So wurden etwa auch Abmahnungen wegen der Wortmarken "Sheldon Cooper". "Barney Stinson" oder "Walter White".

Wir können nicht empfehlen die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und oder den Geldbetrag zu bezahlen.

Wir empfehlen  einen aufs Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, um den Fall und die Möglichkeiten der Verteidigung zu besprechen.

Gerne übernehmen wir den Fall für Sie!  Unsere Kanzlei konnte schon tausenden Abgemahnten helfen!

freecall unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net