Die Musikindustrie geht zurzeit erneut gegen Nutzer von "Internettauschbörsen" wie BearShare, Limewire, Morpheus oder Shareaza vor, die in die jeweilige Tauschbörse urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung des Rechteinhabers einstellen. Dabei ist vielen Nutzern dieser Tauschbörsen gar nicht bewusst, dass sie durch den eigenen Download der Musiktitel ebenfalls zu Anbietern derselben werden. Eben dieses Anbieten der geschützten Musiktitel stellt oftmals eine Verletzung von Urheberrechten dar.
Erhält der Nutzer eine Abmahnung von den Anwälten der Rechteinhaber (z.B. Rasch Rechtsanwälte, Waldorf Rechtsanwälte, kuw, CSC, Kornmeier & Partner), so wird dort meist nicht nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, sondern es soll weiterhin Schadensersatz an den Rechteinhaber geleistet, wie auch die Kosten für die Einschaltung der Rechtsanwälte übernommen werden.
Der Abgemahnte muss nun entscheiden, wie er auf die Abmahnung reagiert. Dabei hat er sowohl die Folgen der Abgabe einer Unterlassungserklärung zu berücksichtigen als auch zu entscheiden, in welchem Umfang der eingeforderte Zahlungsbetrag gerechtfertigt ist.
Generell dürfte es nicht zu empfehlen sein, die durch die abmahnende Kanzlei gefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, um sich vertraglich nicht über das erforderliche Maß hinaus zu binden. Dabei darf aber nicht unberücksichtigt bleiben, dass ohne die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung die Gefahr besteht, im Rahmen eines Gerichtsverfahrens auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden, wodurch meist erhebliche Kosten entstehen.
Ob die Zahlungsansprüche zu erfüllen sind, kann pauschal nicht beantwortet werden. Es muss hier jeder Fall gesondert betrachtet werden, insbesondere mit Hinsicht auf die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten. Gerade neuere Entscheidungen (z.B. aus Frankfurt und Mannheim) zeigen, dass es durchaus erfolgversprechend sein kann, die in der Abmahnung geltend gemachten Forderungen zurückzuweisen.
Wir beraten Sie gerne in Ihrem besonderen Fall. Schreiben Sie eine Email oder rufen Sie uns an, so dass wir Ihnen eine Einschätzung über die anfallenden Kosten geben können.
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