Mahnschreiben von Debcon GmbH nach Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller

Mahnschreiben von Debcon GmbH nach Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller
20.02.2014635 Mal gelesen
Aktuell versendet die Debcon GmbH zahlreiche Mahnbescheide wegen angeblich offener Forderungen aus vormals durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ausgesprochenen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen.

Im Regelfall wird ein Betrag von rund 1.000,- Euro eingefordert und eine Zahlungsvereinbarung vorgelegt. Sämtliche hier vorgelegten Schreiben bezogen sich auf ursprüngliche Abmahnungen der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD.

Es ist nicht unüblich, dass sich in Abmahnverfahren bei Nichtzahlung der Forderung Inkassobüros einschalten. Diese drohen regelmäßig mit einem SCHUFA-Eintrag, sofern eine unbestrittene Forderung nicht ausgeglichen wird. Schon aus diesem Grund muss der Forderung zumindest einmal schriftlich widersprochen werden.

Darüber hinaus hat auch ein Inkassobüro erst einmal keine weiteren Möglichkeiten. Ohne einen vollstreckbaren Titel aus einem Urteil oder unwidersprochenen Mahnbescheid kann ein Inkassobüro nichts vollstrecken und pfänden lassen. Auch haben Mitarbeiter von Inkassobüros keinerlei Befugnis, die Wohnung des vermeintlichen Schuldners zu betreten.

Allerdings sind Inkassobüros natürlich auf die Geltendmachung von Forderungen spezialisiert und es ist daher mit langwierigen Auseinandersetzungen und viel Schriftverkehr zu rechnen. Schon vor diesem Hintergrund kann die Beauftragung eines Anwalts, der sich um die Sache kümmert, sinnvoll sein.

Daneben hat die Einschaltung eines Anwalts aber noch einen anderen Zweck. Nach einer Entscheidung des LG Hamburg hat ein anwaltlich vertretener Mandant einen Anspruch darauf, dass Korrespondenz ausschließlich an seinen Anwalt gerichtet wird. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und gibt dem anwaltlich vertretenen Mandanten gerade in Konstellationen, in denen ein Inkassobüro die Nerven des vermeintlichen Schuldners strapaziert, einige weitere Verteidigungsmöglichkeiten.

Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, sollte in einer anwaltlichen Beratung geklärt werden.

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Rechtsanwalt Matthias Lederer
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