Filesharing-Abmahnung durch .rka Rechtsanwälte, Sasse & Partner, Waldorf Frommer, FAREDS, WeSaveYourCopyrights, C-Law, Daniel Sebastian u.a.

Filesharing-Abmahnung durch .rka Rechtsanwälte, Sasse & Partner, Waldorf Frommer,  FAREDS, WeSaveYourCopyrights, C-Law, Daniel Sebastian u.a.
07.02.2014338 Mal gelesen
Im Auftrag verschiedener Rechteinhaber mahnen Rechtsanwaltskanzleien deutschlandweit angebliche Urheberrechtsverletzungen ab. Die Anschlussinhaber werden in den Abmahnungen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Leistung von Schadensersatz aufgefordert.

In der Vergangenheit haben zum Beispiel folgende Kanzleien für ihre Auftraggeber wegen  angeblicher Urheberrechtsverletzungen Abmahnungen versendet:

- .rka Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbH (Saints Row IV)

- Die Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH (DRACULA - PRINCE OF DARKNESS)

- Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Universum Film GmbH (All Is Lost mit Robert Redford) oder für die Tele München Fernseh GmbH (NACHTZUG NACH LISSABON)

- FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Malibu Media LLC. (Pretty Babies)

- Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte KSM GmbH (Abendteuer Everglades 3D)

- WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Ballinas-Olsson/Peifer/Reuter (Fever - Cascada)

- Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH

- C-Law Rechtsanwälte für die Wolfgang Embacher Filmproduktion (4 Stunden Fetisch 9)

Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Werke illegal anderen Tauschbörsennutzern zum Download angeboten zu haben. Aufgrund dieser angeblich unberechtigten Vervielfältigung habe der Rechteinhaber nun Anspruch auf die Abgabe einer  strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter wird der Abgemahnte aufgefordert, Schadenersatz zu zahlen. In einigen Fällen wird auch ein Vergleichsangebot unterbreitet. Häufig bleiben dem Abgemahnten nur einige Tage, um auf die Abmahnung zu reagieren.

Dennoch gilt: die Abmahnung sollte zwar ernst genommen werden, jedoch sollten Sie nichts überstürzen.

Vorformulierte Unterlassungserklärungen, wie sie auch im Internet zu finden sind, sind in den meisten Fällen viel zu weit formuliert und nachteilig für Sie. Sie sollten sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden, der sich auf dem Gebiet Abmahnungen und Filesharing auskennt. Dieser ist Ihnen bei der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung behilflich. Nur durch die Abgabe einer modifizierten  Unterlassungserklärung werden Ihre Risiken gesenkt.

Auch der geforderte Schadensersatz ist in den meisten Fällen der Höhe nach nicht angemessen. Ein Anspruch besteht häufig gar nicht oder nur in einer weitaus geringeren Höhe.

Wir stehen Ihnen gerne für einen ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail zur Verfügung. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Wir sind deutschlandweit und sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

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http://abmahnsoforthilfe.de