Rainer Munderloh - Abmahnung € 780 Unterlassungserklärung

Rainer Munderloh - Abmahnung € 780 Unterlassungserklärung
01.02.2014316 Mal gelesen
Sie haben eine Rainer Munderloh Abmahnung wegen des illegalen Anbietens von Erotikfilmen in Internettauschbörsen erhalten? Leben Sie hier, was zu tun ist und was Sie gegen eine Abmahnung von Rainer Munderloh tun können.

Die Kanzlei Rainer Munderloh mahnt momentan wieder das illegale Tauschen von Erotikfilmen ab. Auftraggeber ist der Filmrechteinhaber RGF Productions Limited. 

Was wird in den Schreiben von Rainer Munderloh gefordert?

Das Schreiben von Rainer Munderloh nennt sich Abmahnung. Der Betroffene soll es unterlassen, urheberrechtlich geschützte Filme des Rechteinhabers illegal in einer Internettauschbörse zu verbreiten. Die Kanzlei fordert eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall sowie € 780,00 Schadensersatz

Was muss ich tun?

Auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Rainer Munderlohn müssen Sie schnellstmöglich reagieren, auch wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie "nichts gemacht" haben. Nach Rechtsprechung des BGH haben Sie eine Antwortpflicht, um Kostenfolgen in einem späteren Prozess zu vermeiden oder den Prozess komplett zu vermeiden.

In der Regel hat jemand die behauptete Tat begangen. Die Frage ist, ob der Anschlussinhaber dafür selbst haftet. Eventuell entfällt die sog. Störerhaftung des Anschlussinhabers. Diese Frage kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt wie Matthias Hechler bestens beantworten. Besonders in Fällen, in denen mehrere Personen (Partner, Kinder, Gäste) den Internetanschluss mitnutzen, können die Täterhaftung und die Störerhaftung entfallen. 

Rufen Sie uns an. Die Ersteinschätzung ist bei einer Abmahnung von Rainer Munderloh kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Hochspezialisiert
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de