RKA Abmahnung – Dead Island Riptide Abmahnung von Reichelt Klute Assmann

RKA Abmahnung – Dead Island Riptide Abmahnung von Reichelt Klute Assmann
17.01.2014568 Mal gelesen
Die Anwaltskanzlei RKA Rechtsanwälte aus Hamburg verschickt auch im Jahre 2014 wieder Abmahnungen wegen des illegalen Filesharings des Computerspiels „Dead Island Riptide“ für die Koch Media Österreich.

Die Anwaltskanzlei RKA Rechtsanwälte aus Hamburg verschickt auch im Jahre 2014 wieder Abmahnungen wegen des illegalen Filesharings des Computerspiels "Dead Island Riptide" für die Koch Media Österreich.

Die RKA Anwälte fordern für die Koch Media Österreich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und einen Vergleichsbetrag von € 700,00 zur Abdeckung aller Schäden.

RKA-Abmahnung wegen Dead Island Riptide: Keine Abzocke oder Betrug

Sie müssen davon ausgehen, dass tatsächlich jemand das Spiel Dead Island Riptide auf den PC geladen hat. Die Tauschbörsensoftware funktioniert so, dass während des Herunterladens auch gleichzeitig angeboten wird. Lässt man die heruntergeladene Datei im Filesharing-Ordner, wird ständig angeboten. Die im Schreiben aufgeführte IP-Adresse ist nicht die IP-Adresse Ihres PC, sondern die des Internetanschlusses, die sich alle 24 Stunden ändert.

Vorsicht vor Falschberatung bei einer RKA-Abmahnung!

Wenn man eine Abmahnung von RKA erhalten hat, fragt man sich zunächst, ob die Forderungen rechtmäßig sind. In vielen Fällen sind sie das nicht, nämlich wenn der Betroffene weder selbst Täter war, noch für seine volljährigen Kinder verantwortlich ist (so BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12).

Hüten Sie sich daher vor Anwälten, die Ihnen sofort raten, eine "modifizierte Unterlassungserklärung" abzugeben. Diese birgt eine (lebenslange!) Gefahr von Vertragsstrafen im Wiederholungsfall von über € 5.000,00 pro Verstoß.

Eine solche Unterlassungserklärung gilt es, zu vermeiden. Uns liegt ein Fall vor, in dem die RKA-Anwälte bereits eine Vertragsstrafe von € 6.000,00 fordern, weil der Abgemahnte immer wieder gegen die Unterlassungserklärung verstoßen hat.

Keine Experimente - Lieber gleich zum Spezialisten

Auch die Geldforderungen kann man abwehren, wenn der Anschlussinhaber nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, weil sie durch andere begangen wurden.

Vertrauen Sie Ihren Fall daher in Ihrem Interesse jemandem an, der auf dem Gebiet des Urheberrechts ausreichend Praxiserfahrung hat. Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit tausende Abgemahnte. Ziel der Verteidigung ist, je nach Mandantenwunsch, oft die vollständige Abwehr der gesamten Forderungen.

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise
  • Über 17.000 Abmahnungen 

Mehr Informationen zu Abmahnungen von RKA finden Sie hier.