Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Universum Film GmbH "Rush-Alles für den Sieg" (Film)

Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Universum Film GmbH "Rush-Alles für den Sieg" (Film)
15.01.2014263 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet im Auftrag der Universum Film GmbH Abmahnungen wegen vorgeworfener Urheberrechtsverletzung an dem Film "Rush - Alles für den Sieg".

Inhalt der Waldorf Frommer-Abmahnung

Im Wege der Abmahnung wird der Anschlussinhaber insbesondere aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz in Höhe von 600,00 € sowie Anwaltskosten in Höhe von 215,00 €, mithin insgesamt 815,00 € zu bezahlen.

Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben?

Ob eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab und bedarf einer anwaltlichen Überprüfung.

Es besteht allerdings keine Verpflichtung die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dies ist zudem auch nicht ratsam, da die Gefahr besteht, dass diese zu weit gefasst ist und man sich insofern zu mehr verpflichten würde als eigentlich notwendig ist. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass dies als Schuldeingeständis gewertet werden kann.

Im Übrigen besteht die Möglichkeit, die Unterlassungserklärung modifiziert , d.h. "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" und "ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage" abzugeben.

Im Internet finden sich z.T. Muster modifizierter Unterlassungserklärungen. Gleichwohl ist von einer ungeprüften Übernahme abzusehen, da die Gefahr besteht, dass diese fehlerhaft und unzureichend sind.

Muss ich das geforderte Geld bezahlen?

Leider kann auch diese Frage nicht pauschal beantwortet werden, sondern bedarf einer Begutachtung Ihres jeweiligen Einzelfalls.

Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Filesharing. Danach haftet der Inhaber eines Internetanschlusses nicht für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht (vgl. Pressemittelung des BGH Nr. 5/14 vom 08.01.2014).

Bezüglich der Entkräftung der tatsächlichen Vermutung in Filesharing Fällen verweisen wir auf unseren Blog zu Filesharing-Abmahnungen.

Professionelle Hilfe

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, bieten wir Ihnen schnelle und kompetente Hilfe zu einem fairen Pauschalpreis.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen und konnten bereits zahlreichen Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet helfen.

Sie können jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen:

hilfe@internetrecht-braunschweig.de

0531-61 51 411