Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen "Pacific Rim"

Abmahnung Filesharing
10.01.2014250 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für Warner Bros. Entertainment GmbH aktuell die illegale Verbreitung des Films "Pacific Rim" in Internet-Tauschbörsen ab.

In der Abmahnung wird der abgemahnte Anschlussinhaber aufgefordert, Schadensersatz in Höhe von 600,00 Euro sowie Aufwendungsersatz für die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 215,00 Euro zu bezahlen. Darüber hinaus soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wie sollten Sie reagieren, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Viele von Betroffene, die eine urheberrechtliche Abmahnung wegen eines angeglichen illegalen Tauschbörsenangebots über ihren Internetanschluss in ihrem Briefkasten vorfinden sind verständlicherweise zunächst erschrocken angesichts der gegen sie erhobenen Forderungen.Oft herrscht dann zunächst Ratlosigkeit.

Die von der Kanzlei Waldorf Frommer geltend gemachten Ansprüche können aber häufig zumindest teilweise zurückgewiesen werden. Im Falle einer Abmahnung wegen Verstößen gegen das Urheberrecht gibt es je nach dem konkreten Einzelfall verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten.

Erst am 08.01.2014 hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil I ZR 169/12- BearShare entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.

Es ist auch nicht zu empfehlen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben. Zwar wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung häufig anzuraten sein, jedoch sind die den Abmahnungsschreiben beigefügten Unterlassungserklärungen oftmals viel zu weit gefasst und für den Abgemahnten nachteilig formuliert.

Daher sollte eine Unterlassungserklärung nur in modifizierter Form abgegeben werden. Die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollte aber nur mit anwaltlicher Hilfe geschehen, um Fehler zu vermeiden, die weitreichende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben können. Auch wenn derartige Abmahnungen von Betroffenen oft als Abzocke aufgefasst werden, kann nur davor gewarnt werden, die Abmahnung einfach zu ignorieren.

Die in der Abmahnung gesetzten Fristen müssen Sie jeden Fall beachten um zu verhindern, dass die Kanzlei Waldorf Frommer im Wege der einstweiligen Verfügung gegen Sie vorgeht.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Gerne berate ich Sie bundesweit.

Die Bearbeitung einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte übernehme ich zu einem vorab vereinbarten Pauschalpreis. So wissen Sie stets, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Auch eine Übernahme des Mandats im Rahmen der Beratungshilfe ist jederzeit möglich.

Ich überprüfe die Abmahnung anhand Ihres Falles auf Ihre Berechtigung und berate Sie über das weitere Vorgehen. Darüber hinaus erstelle ich eine für Ihre Situation passende modifizierte Unterlassungserklärung.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth

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