Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Sony Music Entertainment Germany GmbH - "Bangerz" Miley Cyrus

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Sony Music Entertainment Germany GmbH - "Bangerz" Miley Cyrus
21.12.2013384 Mal gelesen
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet Abmahnungen an Anschlussinhaber im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum " Bangerz" von der Künstlerin Miley Cyrus.

Die Betroffenen sollen das vierte Album mit dem Namen "Bangerz" der amerikanischen Sängerin Miley Cyrus unerlaubt innerhalb einer Internet-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu (§ 19 a UrhG). Falls dieser nicht seine Einwilligung dazu abgegeben hat, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung macht Waldorf Frommer Schadensersatzkosten ( 600, 00 Euro) und Rechtsanwaltsgebühren (215,00 Euro) in Höhe von insgesamt 815,00 Euro geltend. Des Weiteren fordert die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr knapp bemessenen Frist. Ob diese Frist rechtens ist oder nicht, erfahren Sie hier: http://www.abmahnhelfer.de/die-fristen-sind-sehr-kurz-ist-das-rechtens.

Wie gehe ich am besten gegen die Abmahnung vor?

Wenn auch Ihnen -so kurz vor Weihnachten- eine Abmahnung zugekommen ist, sollten Sie diese nicht unbeachtet lassen. Vielmehr sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der geltend gemachten Ansprüche beauftragen. Ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann feststellen, ob der geforderte Betrag möglicherweise überhöht ist.

Des Weiteren sollten Sie davon absehen, vorschnell zu zahlen. Durch die Zahlung des Vergleichsbetrags, können Sie sich sämtliche Verteidigungsmöglichkeiten verbauen. 

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist meist zu weitgehend und folglich für Sie nachteilig. Aufgrund dessen sollten Sie sie von einem fachkundigen Rechtsanwalt verändern (modifizieren) lassen. 

Lohnt es sich gegen die Abmahnung vorzugehen?

In vielen Fällen lohnt sich die Verteidigung gegen die erhaltene Abmahnung.

Häufig unterlaufen bei der Ermittlung der IP-Adressen Fehler. Hier könnte ein möglicher Ansatzpunkt liegen, sofern Sie sich sicher sind, dass weder Sie die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung begangen haben noch ein Dritter, der Zugang zu Ihrem Internetanschluss hat. Im gerichtlichen Verfahren trägt nämlich der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Ein anderer Ansatzpunkt könnte gegeben sein, wenn die Kanzlei massenhaft inhaltsgleiche Abmahnungen verschickt. Hier könnte unter Umständen ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegen. Es liegt der Schluss nahe, dass vorwiegend abgemahnt wird, um an den Abmahnkosten zu verdienen. Indiz hierfür ist eine Gebührenteilungsvereinbarung zwischen Rechteinhaber und der beauftragten Kanzlei, welche jedoch schwer nachzuweisen sein wird.

Das Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 96535-855 an. Gern können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen und absenden. 

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!