Abmahnung durch Waldorf Frommer – „The Company You Keep – Die Akte Grant“

Abmahnung durch Waldorf Frommer – „The Company You Keep – Die Akte Grant“
10.12.2013281 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München sprechen Abmahnung im Namen der Tele München Fernseh- GmbH & Co. Produktionsgesellschaft wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Company You Keep – Die Akte Grant“ aus.

Was wird von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer gefordert?

In dem Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird den Adressaten vorgeworfen, den Film "The Company You Keep - Die Akte Grant" in Fileshring-Netzwerken zum Upload angeboten zu haben, wodurch der Tele München Fernseh- GmbH & Co. Produktionsgesellschaft Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden sind, welche durch die Abmahnung nun geltend gemacht werden. Der Abgemahnte wird daher aufgefordert innerhalb einer gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen, der sowohl den Schadensersatz (600,00 Euro) als auch die entstandenen Anwaltskosten (215,00 Euro) umfasst.

Wie sollte auf die Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer reagiert werden?

Da eine pauschale Haftung als Internetanschluss gerade nicht besteht, sollte nicht voreilig gehandelt werden, um sich nicht mögliche Verteidigungsanhaltspunkte zu verbauen. So nimmt zum einen die voreilige Zahlung der geforderten 815,00 Euro jegliche Möglichkeit über die Höhe oder sogar die vollständige Zurückweisung der Zahlung des Betrages zu einem späteren Zeitpunkt zu verhandeln.

De Weiteren enthält eine Filesharing- Abmahnung üblicherweise eine beigefügte Unterlassungserklärung, welche jedoch zu Gunsten der abmahnenden Partei formuliert ist und somit für den Abgemahnten nachteilig sein kann. So enthält die vorformulierte Erklärung in der Regel ein Anerkenntnis der Forderungen der Gegenseite und kann unter Umständen gegen den Abgemahnten als Beweis fungieren. Um jedoch die Gefahr vor weiteren rechtlichen Schritten zu vermeiden, ist es meist ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben. Um jedoch die aufgeführten Nachteile einer Erklärung zu vermeiden, sollte vor einer Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung, diese vorher abgeändert werden. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein.

Haftet der Anschlussinhaber pauschal für eine begangene Urheberechtsverletzung?

Grundsätzlich kann der Anschlussinhaber als Täter oder auch als Störer für die Urheberrechtsverletzung haften. Dabei ist nur derjenige Täter, der die Verletzungshandlung selbst veranlasst hat. In der Regel nutzen jedoch mehrere Personen einen Anschluss, wodurch in vielen Fällen die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass ein Dritter die Verletzung veranlasst hat und eine Täterhaftung nicht mehr in Betracht kommt. Hat der Anschlussinhaber dann noch dem Partner, den Kindern oder Untermieter illegales Filesharing verboten und seinen Internetanschluss ausreichend gesichert, so ist er auch seinen Aufklärungs- und Überwachungspflichten nachgekommen, wodurch dann sogar die Störerhaftung entfällt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh- GmbH & Co. Produktionsgesellschaft wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "The Company You Keep - Die Akte Grant" erhalten haben, können Sie uns gerne unter der Telefonnummer : 030 96535-855 in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine rechtliche Ersteinschätzung zu erhalten.

Gern können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen. Unsere Berliner Kanzlei freut sich von Ihnen zu hören. Auch wenn Sie nicht in Berlin wohnen, können Sie uns kontaktieren; warum das so ist, erfahren Sie hier: http://www.abmahnhelfer.de/kann-mir-abmahnhelfer-de-helfen-wenn-ich-nicht-in-berlin-wohne.

Ihr Team von Abmahnhelfer.de!