Waldorf Frommer – Abmahnung Movie 43 wegen Filesharing

Waldorf Frommer – Abmahnung Movie 43 wegen Filesharing
22.11.2013328 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt bereits seit geraumer Zeit Anschlussinhaber ab, über deren Anschluss ein oder mehrere urheberrechtlich geschützte Werke angeboten worden sein sollen. Aktuell wird für den Rechteinhaber Constantin Film Verleih GmbH der Titel Movie 43 abgemahnt.

Waldorf Frommer fordern den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Schadenspauschale in Höhe von 815,00 € zu leisten. Was tun, wenn man eine solche Abmahnung wegen Filesharing durch die Kanzlei Waldorf Frommer erhalten hat?

Zunächst bewahren Sie bitte die Ruhe und lassen sich nicht zu überstürzten Handlungen verleiten. Unterschreiben Sie nicht direkt die beigefügte Unterlassungserklärung - an die Sie ein Leben lang gebunden sind - und zahlen Sie nicht ungeprüft die Forderung.

Wir können Ihnen als auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei helfen. Wir vertreten seit 2006 Abgemahnte gegen solche Filesharing-Abmahnungen.

Im Rahmen einer Prüfung sollte zunächst ermittel werden, ob der gemachte Vorwurf so überhaupt zutrifft. Hierbei muss festgestellt werden, ob eine Täterhaftung oder Störerhaftung vorliegt. Wenn man beides nachweislich verneinen kann, werden wir die komplette Abmahnung zurückweisen. Im Laufe der Jahre hat sich eine unterschiedliche Rechtsprechung, insbesondere zu den Fragen Täterhaftung, Störerhaftung, Streitwerte, Anwaltsgebühren, Schadensersatz, Beweislast, etc. entwickelt. Daher kann man nicht pauschal alle Filesharing-Abmahnungen über einen Kamm scheren, sondern muss die individuellen Gegebenheiten jeden Falles berücksichtigen und mit der aktuellen Rechtsprechung abgleichen.

Selbst wenn man die Datei Movie 43 tatsächlich heruntergeladen, Dritte nicht ausreichend belehrt hat oder keine Nachweise für die Unschuld vorliegt, kann man die Forderungen aus der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer abmildern. Wir können für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und ggf. Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite führen.

Wenn Sie eine falsche Unterlassungserklärung abgeben, kann die Gegenseite gegen Sie eine einstweilige Verfügung beantragen, die mit weiteren hohen Kosten für Sie verbunden wäre.

Wenn Sie Beratung in der Angelegenheit wünschen, können Sie sich gerne mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer 

  • Nicht in Panik ausbrechen
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, die kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft nicht unterschreiben
  • Den geforderten Schadenspauschale nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot

Was wir Ihnen bieten:

  • Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Erfahrungsberichte von Mandanten
 
  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
  • Rechtssicherer Abschluss der Angelegenheit

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Per Fax unter 06131 - 2409522
 

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing bzw. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie auf unserem umfangreichen Informationsportal:

www.die-abmahnung.info

Weitere Informationen zu der Kanzlei GGR Rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage:

ggr-law.com/

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Pauschalangebot zur Vertretung in Ihrer Angelegenheit. Übersenden Sie uns einfach Ihren Fall an die oben genannte Adresse.