Der Hobbit - Abmahnung Waldorf Frommer € 815

Der Hobbit - Abmahnung Waldorf Frommer € 815
22.11.2013330 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt für den Film „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“ sogenannte Abmahnungen und fordert die Betroffenen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zu Zahlung von € 815,00 auf. Auftraggeber ist die Warner Bros. Entertainment GmbH.

Der Hobbit-Abmahnung: Keine € 815,00 an Waldorf Frommer

Auch nach Änderung des § 97a UrhG mahnen Rechteinhaber weiter ab und stellen den Betroffenen Schadensersatzbeträge in Rechnung. So fordern die Münchner Waldorf Frommer Rechtsanwälte € 815,00 für Filesharing des Films "Der Hobbit - eine unerwartete Reise" in Internettauschbörsen.

Diese € 815,00 setzen sich aus € 600,00 Schadensersatz und € 215,00 Anwaltskosten zusammen. Ebenso fordern sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Muss der Anschlussinhaber immer eine Unterlassungserklärung abgeben?

Nein. Der betroffene Anschlussinhaber haftet nur als Täter oder Störer. Wenn andere wie Kinder, Partner, Mitbewohner oder Gäste das Filesharing des Films Der Hobbit - Eine unerwartete Reise begangen haben, schränkt die Rechtsprechung die Haftung des Anschlussinhabers ein. Er ist für andere nur verantwortlich, wenn er Überwachungs- oder Belehrungspflichten verletzt hat. In vielen Fällen muss der Abgemahnte daher nicht mal eine modifizierte Uunterlassungserklärung abgeben.

Was ist bei einer Waldorf Frommer Abmahnung zu tun?

Reagieren Sie richtig, indem Sie bei einer Abmahnung wegen Der Hobbit - Eine unerwartete Reise sofort einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Mit ein bisschen Glück und einer guten Verteidigung können Sie je nach Einzelfall die Unterlassungserklärung und die Zahlung an Waldorf Frommer vermeiden.

Anwaltskanzlei Hechler vertritt über 17.000 Abgemahnte 

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