Abmahnung Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH - "Bait 3D"

Abmahnung Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH - "Bait 3D"
19.11.2013213 Mal gelesen
Momentan mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Filmwerks "Bait 3D" ab.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Betroffenen vor den Horrorfilm "Bait 3D" auf einer Internet-Tauschbörse illegal anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung verlangt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist. Der pauschale Abgeltungsbetrag beinhaltet die Rechtsanwaltskosten für die Gegenseite und den Schadensersatz.

Wie reagiere ich bestmöglich auf die Abmahnung?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film "Bait 3D" erreicht hat, legen wir Ihnen die folgenden Handlungsempfehlungen ans Herz:

1. Ruhe bewahren!

2. Nichts unterschreiben!

3. Nichts zahlen!

4. Keinen Kontakt mit der Gegenseite!

5. Rechtsanwalt kontaktieren!

6. Frist beachten!

Zunächst sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen beauftragen. Die Forderung könnte gar nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe bestehen. Zudem sollten Sie die Unterlassungserklärung, die Ihnen in dem Abmahnschreiben beigefügt wurde, nicht unterzeichnen. Diese Unterlassungserklärung ist zu weitgehend und deshalb für Sie nachteilig. Sie sollten aber auch nicht ganz auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung verzichten, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Deshalb sollten Sie eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die sich auf die nötigsten Angaben beschränkt und daher zu Ihren Gunsten ist. Von der Verwendung von im Internet vorhandenen Mustern einer modifizierten Unterlassungserklärung ist abzuraten, da diese häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen und gegebenenfalls nicht auf Ihren Einzelfall passen.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Gegen diesen besteht auch die tatsächliche Vermutung, dass er der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist. Dies ist aber nicht zwingend der Fall und kann widerlegt werden. Sodann kommt eine Haftung als sogenannter Störer in Betracht und unter gewissen Umständen, die stets vom Einzelfall abhängen, ist auch eine gänzliche Haftungsbefreiung möglich.

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, melden Sie sich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 96535-855. Gern können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen. Das Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrung hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und würde sich freuen Ihnen zu helfen.

Ihr Team von Abmahnhelfer.de!