Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer i.A.d. Sony Music Entertainment Germany GmbH - "Pearl Jam Twenty"

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer i.A.d. Sony Music Entertainment Germany GmbH - "Pearl Jam Twenty"
16.11.2013303 Mal gelesen
Momentan lässt die Sony Music Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Soundtrack "Pearl Jam Twenty" verschicken.

Was ist Inhalt der Abmahnung?

Dem betroffenen Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Musikalbum "Pearl Jam Twenty" auf einem peer-to-peer-Netzwerk (p2p-Netzwerk) anderen Nutzern unerlaubt zum Herunterladen angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Zu beachten ist, dass durch den einmaligen Download einer Datei auf einem solchen Netzwerk anderen Usern der Zugriff auf die Dateien, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird. Folglich liegt regelmäßig schon eine Urheberrechtsverletzung vor, sobald eine Datei auf einer solchen Online-Tauschbörse heruntergeladen wird.

Was fordert Waldorf Frommer vom Abgemahnten?

Waldorf Frommer fordert im Namen ihrer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrag, der sich auf eine Summe in Höhe von 956,00 Euro beläuft. Dieser Betrag enthält die Rechtsanwaltskosten und den Schadensersatz.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung am Besten?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie zunächst nicht in Panik geraten. Sie sollten keine voreiligen Handlungen vornehmen, da Sie sich dadurch gegebenenfalls bestehende Verteidgungsmöglichkeiten abschneiden könnten. Stattdessen sollten SIe einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche und der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung beauftragen. Eine Unterlassungserklärung sollte aber in jedem Fall abgegeben werden, da Sie nur so die Gefahr eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, was sehr kostspielig ist, ausschließen können. Von den im Internet vorhandenen Mustern einer modifizierten Unterlassungserklärung ist abzuraten, da diese häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen und nicht auf Ihren persönlichen Fall abgestimmt sind.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Albums "Pearl Jam Twenty" erhalten haben, rufen Sie uns an und nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch. Unsere Telefonnummer lautet: 030 96535-855. Gerne können Sie auch unsere Website besuchen und das Kontaktformular, welches sich auf dieser befindet, ausfüllen. 

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!