Neues "Anti-Abmahn-Gesetz" - neue Abmahnungen (Filesharing) von Waldorf Frommer, Looper, Film, Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Neues "Anti-Abmahn-Gesetz" - neue Abmahnungen (Filesharing) von Waldorf Frommer, Looper, Film, Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
30.10.2013381 Mal gelesen
Nachdem das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist, hat die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ihre Abmahnschreiben geändert und versendet nun entsprechend neue Abmahnungen.

So mahnt Waldorf Frommer zur Zeit u.a. wieder i.A.d. Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft, wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Looper" ab, wie der Anwaltskanzlei Wienen, Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht, durch Mandatsbearbeitung bekannt ist.

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte hatte lange Jahre lang als Vergleichsbetrag in diversen Fällen 956 Euro in "Tauschbörsen-Abmahnungen" verlangt. Vor kurzem änderte sich der "Standard-Vergleichsbetrag" in vielen Fällen auf 1028 Euro, der Betrag setzte sich aus 450 Euro für Schadensersatz und 578 Euro für Rechtsanwaltskosten zusammen.

Nun hat sich die Berechnung erneut geändert: Jetzt sind es in der Abmahnung zu dem Film "Looper"  815 Euro, Waldorf Frommer geht von 1000 Euro Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch und 600 Euro Schadensersatzanspruch und insgesamt von 1600 Euro Gegenstandswert für den "Aufwendungsersatzanspruch" aus, sowie einer Abmahngebühr gemäß RVG 195 Euro zzgl. 20 Euro Auslagenpauschale, insgesamt 215 Euro genannt werden. Als Vergleichsbetrag wird ein Betrag in Höhe von 815 Euro, der sich aus 600 Euro für Schadensersatz und 215 Euro für Aufwendungsersatz zusammensetzt, angeboten. Die  Schadensersatzforderung bei Waldorf Frommer - Abmahnungen hat sich also sozusagen über Nacht magisch erhöht.

neues Gesetz

Durch das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken  sind unter den Voraussetzungen des § 97 a III UrhG  Abmahngebühren im Regelfall begrenzt - es sei denn, der Wert ist im Einzelfall unbillig.

Die neue Rechtslage und die Reaktionen aus der Abmahnseite zeigen klar, wie wichtig anwaltlicher Rat für Abgemahnte ist. Lassen Sie sich auf keine unberechtigten Forderungen ein, sondern zählen Sie auf anwaltlichen Rat von Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht auf Ihrer Seite. Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)

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