Abmahnung Filesharing

Abmahnung Filesharing
27.10.2013366 Mal gelesen
Rechtsanwalt Georg Schäfer hat sich in den letzten 6 Jahren auf dieses Thema spezialisiert und kennt die aktuelle Rechtsprechung und die dementsprechende Argumentation, wie man den Schaden entweder ganz oder zumindest ganz deutlich beseitigen kann.

Die großen Abmahnkanzleien verschicken verstärkt Abmahnungen wegen Filesharing. Hier wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung, pauschalisierter Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Verfolgung der Urheberrechte der Rechteinhaber verlangt.

Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts.

Erst recht nicht, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie den Ihnen vorgeworfenen Down-/Upload in sog. Internettauschbörsen nicht vorgenommen haben.

Im Internet kursiert in diversen Foren das Gerücht, man solle eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Dies ist nicht immer richtig.

Geben Sie eine Unterlassungserklärung, welcher Art auch immer ab, haben Sie sich auf Lebzeiten gegenüber der Mandantschaft der Abmahnkanzlei zur Erstattung von mehreren Tausend Euro verpflichtet, sollte Ihnen nochmals ein vermeintlich illegaler Down-/Upload des geschützten Werkes der Mandantschaft der Abmahnkanzlei vorgeworfen werden.

In diesen Fällen, in denen der Internetuser sicher weiß, dass weder er, noch irgendjemand den Download über seinen Anschluss vorgenommen hat, sollte er keine Unterlassungserklärung abgeben und die Ansprüche der Abmahnkanzlei insgesamt ablehnen.

Notieren Sie sich die kurze Frist, suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Wir haben schon tausenden von Internetusern geholfen.

Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns auch gerne an.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt