Abmahnung der WENN GmbH durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner aus Berlin wegen Verletzung von Nutzungsrechten nach dem UrhG

Abmahnung der WENN GmbH durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner aus Berlin wegen Verletzung von Nutzungsrechten nach dem UrhG
25.10.20131610 Mal gelesen
Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner aus Berlin mahnt i. A. der Bild-/Fotoagentur WENN GmbH die unberechtigte Nutzung von Fotografien auf Webseiten ab. Gefordert werden Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten. Die Gesamtforderung beträgt in einigen mir vorliegenden Fällen sogar 8.500

Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner aus Berlin mahnt i. A. der Bild-/Fotoagentur WENN GmbH die unberechtigte Nutzung von Fotografien auf Webseiten ab. Gefordert werden Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten. Die Gesamtforderung beträgt in einigen mir vorliegenden Fällen sogar mehr als 8.500 EUR!

Den Schadensersatzanspruch berechnen die Rechtsanwälte regelmäßig nach der MFM-Tabelle und fordern sogar für ihre Mandantin einen 100 % Aufschlag wegen Nichtnennung der Quelle, obwohl dieser 100 % Aufschlag nur den Urhebern zusteht und keiner Agentur. Neben dem Schadensersatz werden auch Recherchekosten i. H. v. 85 EUR geltend gemacht.

Die Rechtsanwaltskosten berechnet die Kanzlei nach einem Streitwert von 3.000 -6.000 EUR pro Bild!

Die Rechtsanwaltskanzlei fordert die Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist abzugeben und den Forderungsbetrag zu überweisen.

Nach einer ersten Überprüfung der neuen Abmahnungen der Kanzlei bestehen diesseits zumindest Zweifel, ob die in dem sein 09.10.2013 in Kraft getretenen "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" aufgestellten Pflichten tatsächlich in der Abmahnung umgesetzt wurden. Unsere rechtliche Prüfung hat gleich mehrere Angriffspunkte ergeben.

Nach § 97a Abs. 2 Satz 2 UrhG ist eine Abmahnung die nicht die Informationspflichten des § 97a Abs. 2 Satz 1 erfüllt unwirksam und die Abmahnten haben nun grds. bei unberechtigter oder unwirksamer Abmahnung nach § 97 IV UrhG einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsverteidigungskosten!

Gerne überprüfen wir für Sie die Aussichten einer erfolgreichen Verteidigung gegen die Abmahnung und sind für ein persönliches Gespräch erreichbar unter 030/206 269 24

Auf meiner Internetseite www.Abmahnung-Hilfe.Info finden Sie viele hilfreiche Informationen wie Sie sich bei Bilder-Abmahnungen verhalten sollten.

Bewahren Sie Ruhe - und nehmen Sie Ihr Recht auf eine anwaltliche Beratung wahr, bevor Ihnen gravierende Fehler unterlaufen, die nicht mehr korrigiert werden können.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie den kostenlosen Rückruf-Service.

Rechtsanwältin Scharfenberg

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

Tel.: 030/ 206 269 24

Fax: 030/ 206 269 23

E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info

www.Abmahnung-Hilfe.Info

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