Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken/ Anti- Abzock- Gesetz in Kraft – Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universumfilm GmbH (Niko 2)

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken/ Anti- Abzock- Gesetz in Kraft –  Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universumfilm GmbH (Niko 2)
22.10.2013400 Mal gelesen
Seit dem 09.10.2013 ist das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BT-Drucksache 17/13057) in Kraft. Hintergrund dieses Gesetzes ist insbesondere die Eindämmung der Massenabmahnungen. Ob dies jedoch auch gelingt, muss abgewartet werden.

Die für Filesharingfälle wohl maßgebliche Änderung dieses Gesetzes findet sich in    § 97 a UrhG

Mir liegen bereits erste Abmahnungen unterschiedlicher Kanzleien nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vor.

So mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH ab. Gegenstand der Abmahnung ist z.B. die angebliche Rechtsverletzung an dem Filmwerk Niko 2 - Kleines Rentier, Großer Held.

 Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert neben der Erfüllung des Unterlassungsanspruches zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 815,- € auf. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte geben für die Berechnung dieses Vergleichsangebotes den Schadenersatzanspruch mit 600,- € an. Zusammen mit dem Streitwert in Höhe von 1.000,- € gem. § 97 a Abs. 3 UrhG ergibt sich ein Gesamtstreitwert in Höhe von 1.600,- €. Hiernach werden Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,- € berechnet, so dass die Gesamtsumme in Höhe von 815,- € (215,- € Rechtsanwaltskosten und 600,- € Schadenersatz) entsteht. Diese Kostenaufschlüsselung soll den Anforderungen gem. § 97 a Abs. 2 Nr. 3 UrhG genügen.

Auch die beiliegende Unterlassungserklärung  (Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages) ist im Vergleich zu den bisherigen Abmahnungen dieser Kanzlei neu formuliert.

Es bestehen jedoch zumindest Zweifel daran, ob die vorliegende Abmahnung den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht und somit überhaupt wirksam ist.

 Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

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