Abmahnung Waldorf Frommer

Abmahnung Waldorf Frommer
11.10.2013256 Mal gelesen
Eine Abmahnung kann sehr teuer werden. Lassen Sie sich von uns helfen. Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Ein Ende der Abmahnwelle wegen des vermeintlich illegalen Down-/Uploads von Film- oder Musikwerken wie bspw. "The Reckoning - Re-Release inkl. Wankelmut Remix, Asaf Avidan & The Mojos" in sog. Internettauschbörsen ist nicht absehbar, so lange die Abmahnkosten nicht endgültig gedeckelt sind.

Es gibt erste Bestrebungen, wonach die Abmahnkosten insgesamt gedeckelt werden sollen.

Eine ursprünglich mit diesem Ziel formulierte gesetzliche Regelung in § 97 a Abs. 2 UrhG ist allerdings nach der ständigen und gängigen Rechtsprechung auf die Fälle des Filesharings nicht anwendbar. Danach wären die Abmahnkosten insgesamt auf € 100,00 zu deckeln gewesen.

Dies ist längst durchgefochten und wird von den Gerichten abgelehnt. Weitere Einzelheiten hierzu erspare ich Ihnen.

Seit dem 28.06.2013 versucht nun die Bundesregierung ein Gesetz durch den Bundesrat zu bringen, wonach wenigstens die Anwaltskosten als Teil der Abmahnkosten auf der Seite der Abmahnkanzlei gedeckelt werden sollen.

Hier gibt es bereits erste Erfolge. Es hat bereits das Amtsgericht Hambung und auch schon das Amtsgericht München in den Fällen des Filesharings den Streitwert, auf dessen Grundlage sich die Anwaltskosten berechnen, von € 10.000,00 auf € 1.000,00 reduziert. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung für alle Internetuser, um dem Abmahnwahnsinn künftig entgehen zu können.

Diese günstigen, künftigen Entwicklungen gelten jedoch nicht für aktuelle Abahnungen.

Haben Sie also jetzt eine Abmahnung erhalten, notieren Sie sich bitte dringend die in der Regel sehr kurz gesetzte Frist sorgfältig und suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Versuchen Sie nichts auf eigene Faust. Sie haben es auf der anderen Seite mit Profis zu tun.

Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie auch nichts voreilig.

Verwenden Sie nicht eine sog. modifierte Unterlassungserklärung aus dem Internet.

In all den obigen Punkten stecken große Gefahren, dass Sie sich möglicherweise sogar noch tiefer in Ihr Unglück geritten haben, obwohl Sie es gut gemeint hatten.

Lassen Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht helfen.

Wir haben dies in über 2.000 Fällen bereits erfolgreich getan.

Wir sind in der Lage, den Schaden entweder ganz oder zumindest zum großen Teil für Sie abzuwenden.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen. Wir können Ihnen sehr gut helfen! Es lohnt sich.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt