Abmahnung 2013, Waldorf Frommer, Sasse und Partner, Daniel Sebastian, Kornmeier und Partner, Schutt Waetke, rka u.a.

Abmahnung 2013, Waldorf Frommer, Sasse und Partner, Daniel Sebastian, Kornmeier und Partner, Schutt Waetke, rka u.a.
05.10.2013283 Mal gelesen
"Filesharing-Abmahnungen" wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung füllen bundesweit Briefkästen. Wer eine Abmahnung erhält, sollte nach spezialisierten Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht suchen und sich mit kompetentem Anwaltswissen wehren.

Haben Sie eine Abmahnung von einem der folgenden Abmahner erhalten?

  • Waldorf Frommer Rechtsanwälte
  • Sasse und Partner Rechtsanwälte
  • Kornmeier und Partner Rechtsanwälte
  • Rechtsanwalt Daniel Sebastian
  • Rechtsanwalt Rainer Munderloh
  • Schutt, Waetke Rechtsanwälte
  • rka Rechtsanwälte
  • WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft
  • Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft
  • CGM Rechtsanwaltsgesellschaft

Dann erhalten Sie hier "Erste-Hilfe-Informationen".

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in  Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu suchen. Wie in Ihrem Fall vorzugehen ist, hängt von den Einzelfallumständen ab. Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, setzt spezialisiertes Wissen gerne für Mandanten ein.

  • Nehmen Sie spezialisiertes Fachanwaltswissen in Anspruch. 
  • Halten Sie die Fristen in den Schreiben ein.
  • Unterschreiben Sie keine Erklärung, die in der Abmahnung enthalten ist. Abgeraten wird auch vor dem Ignorieren des Briefs: Es kann ein teures Gerichtsverfahren drohen.

Unterlassungserklärung

Anwaltlich ist zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.  In der Regel wird im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Abzuraten ist von Vorlagen aus dem Internet, da diese nicht auf den Einzelfall angepasst sind. Die Formulierung der Unterlassungserklärung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat.

Zahlungsforderung

Ferner ist im Einzelfall zu prüfen, ob der geforderte Zahlungsbetrag berechtigt ist, ob er abgewehrt oder heruntergehandelt werden kann. Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt.

Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei.

"Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier  auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne.

Ihre telefonische Anfrage ist kostenfrei:  Telefon 030 - 390 398 80

Sie können Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen oder an diese Mail schicken:

info@filesharing-klage.de

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Amrei Viola Wienen, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

  • spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
  • bundesweite Tätigkeit, jahrelange Erfahrung in der Vertretung von Filesharing-Abgemahnten
  • schnelle und kompetente Hilfe für Filesharing-Abgemahnte, faire Vergütungspauschalen

Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
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www.filesharing-klage.de
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