Abmahnung Schulenberg & Schenk iAd. MMV GmbH - DER SCHWARZE DORN

Abmahnung Schulenberg & Schenk iAd. MMV GmbH - DER SCHWARZE DORN
02.10.20131360 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk mahnen derzeit wieder im Auftrag der MMV - Multi Media Verlag GmbH ab. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen sind pornografische Filme der Reihe DER SCHWARZE DORN.

Wie üblich fordern die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk für die MMV GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag für das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen von Filmen wie  DER SCHWARZE DORN - DOG TAINING SCHOOL oder DER SCHWARZE DORN - DRUEL FREEDOM 11 - DRILL UND DISZIPLIN.

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Betroffene sollten trotz der regelmäßig extrem kurz gesteckten Fristen keinesfalls die von den Rechtsanwälten Schulenberg & Schenk  vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Durch einige Modifikationen in der Unterlassungserklärung lassen sich die rechtlichen Folgen einer solchen Erklärung deutlich abmildern. Besonder sollte darauf geachtet werden, dass weitere Abmahnungen (sog. Folgeabmahnungen oder Mehrfachabmahnungen) im Namen der MMV - MULTI MEDIA VERLAG GmbH für andere Filmwerke als DER SCHWARZE DORN - DOG TAINING SCHOOL oder DER SCHWARZE DORN - DRUEL FREEDOM 11 - DRILL UND DISZIPLIN nicht erfolgen können. Weiter sollte die Unterlassungserklärung so formuliert werden, dass diese kein Schuldanerkenntnis darstellt, damit eine Verteidigung gegen den pauschalen Vergleichsbetrag überhaupt noch möglich ist.

Nicht ungeprüft den geforderten Vergleichsbetrag bezahlen!

Ebenfalls sollte der geforderte "Vergleichs-" Betrag ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt;  So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Zu erwähnen ist auch die letzte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden. Ebenfalls problematisch sind die Fälle, in denen der Ehegatte des Anschlussinhabers für den vorgeworfenen Down- bzw. Upload verantwortlich sind. diese Konstellation wurde jüngst vom OLG Frankfurt mit Beschluss vom 22.03.2013 (Az.: 11 W 8/13) entschieden; Das OLG Frankfurt urteilte hier aus, dass zwischen Ehepartnern keine anlasslosen Belehrungs- oder gar Überwachungspflichten in Bezug auf das Verbot der Tauschbörsennutzung bestehen. Aber selbst wenn keine dieser beiden exemplarischen Fallgruppen vorliegt, lassen sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren. Lassen Sie sich beraten!

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk im Auftrag der MMV - MULTI MEDIA VERLAG GmbH für Filme wie DER SCHWARZE DORN - DOG TAINING SCHOOL oder DER SCHWARZE DORN - DRUEL FREEDOM 11 - DRILL UND DISZIPLINbetroffen sind, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, bevor Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen und blind die geforderten angeblichen Vergleichsbeträge bezahlen.

Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90

Sievers & Collegen - Rechtsanwaltskanzlei -

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