Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Twentieth Century Fox Home Enterteinment Germany GmbH- "Sons of Anarchy Staffel 6"

Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Twentieth Century Fox Home Enterteinment Germany GmbH- "Sons of Anarchy Staffel 6"
01.10.2013391 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit Anschlussinhaber im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen ab.

Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird den Betroffenen vorgeworfen die Serie "Sons of Anarchy Staffel 6 - Folge 1? anderen Nutzern über deren Internetanschluss auf einem p2p-Netzwerk zum Download angeboten und somit unerlaubt das Werk öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Insbesondere ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Was wird in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer gefordert?

Wie bei derartigen Filesharing- Abmahnung üblich fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Betroffenen im Namen ihrer Mandantschaft auf, die Dateien von dem Rechner dauerhaft zu entfernen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie den Schaden und die Anwaltskosten, die der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH aufgrund der vermeintlichen Verletzungshandlung entstanden seien, zu ersetzten.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben ist diese dringend ernst zunehmen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird und weiter erhebliche Kosten auf Sie zu kommen könnten. Sie sollte jedoch keinesfalls die meist vorformulierte beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen, da diese regelmäßig zu weit gefasst sind und für Sie nachteilige Klauseln enthalten könnte. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte "modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Insbesondere sollte der von der Kanzlei Waldorf Frommer festgesetzte Abgeltungsbetrag nicht vorschnell gezahlt werden. Meist werden die Anschlussinhaber pauschal in Haftung genommen. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Inhaber des Internetanschlusses ist jedoch nur dann begründet, wenn dieser selbstverantwortlich gehandelt hat. Meist verwenden jedoch mehrere Personen eines Haushaltes den gleichen Internetanschluss. Sofern der Anschlussinhaber jedoch seinen Überwachungs- und Aufklärungspflichten nachgekommen ist, kann dieser nur noch als sogenannter "Störer" in Haftung genommen werden. Dieser ist jedoch regelmäßig nicht verpflichtet einen Schadensersatz zu zahlen.

Zudem ist zu erwarten, dass die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken wieder sinken wird. Das Gesetz sieht vor, dass künftig nur noch Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert in Höhe von 1.000,00 € bemessen werden dürfen, wodurch die Anwaltskosten auf ca. 155,00 Euro gedeckelt werden.

Auch wenn dieses Gesetzt noch nicht rechtskräftig ist, hat das Amtsgericht Hamburg als erstes Gericht in seinem Urteil vom 24.07.2013 (Az.: 31a C 109/13) die Grundsätze diese Gesetzes bereits berücksichtigt und den Streitwert des ihm zugrundeliegenden Streits auf 1000,00 Euro gedeckelt.

Wie weiter Gerichte diesbezüglich entscheiden werden oder ob das Gesetz eine Zustimmung des Bundesrates erhalten wird bleibt abzuwarten. Zu beachte ist jedoch, dass die Deckelung sich lediglich auf die Rechtsanwaltskosten bezieht. Der meist pauschalisierte Schadensersatzanspruch kann nur der Geschädigte selbst bestimmen daher könnte dieser trotz der Deckelung des Streitwertes die Schadensersatzforderungen erhöhen.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen einer vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an der TV- Serie "Sons of Anarchy Staffel 6 Folge 1" sollten Sie ihren Einzelfall rechtlich überprüfen lassen, um dann fristgerecht und zu Ihren Gunsten reagieren zu können.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 96535-855. Auch können Sie uns über das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular kontaktieren

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!