Filesharing - Waldorf Frommer – Warner Bros. Entertainment – Kokowääh 2

Filesharing - Waldorf Frommer – Warner Bros. Entertainment – Kokowääh 2
05.09.2013213 Mal gelesen
Abgemahnt worden? Musik oder Filme aus dem Internet heruntergeladen? Wir helfen Ihnen!

Aktuell liegen uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film

Kokowääh 2

Illegal im Internet angeboten zu haben. Gerichtet ist die Abmahnung an den Anschlussinhaber. Achtung! Dieser ist nicht immer gleich der Täter. Es muss immer sogfältig geprüft werden, inwieweit der Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich ist. Insoweit ist etwa auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 (Morpheus) hinzuweisen, Dort ewurde klargestellt, dass Eltern für das illegale Filesharing von Minderjährigen grundsätzlich nicht haften, wenn sie der Minderjährige über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt wurde und für die Eltern keine Anhaltspunkte vorhanden waren, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt. Ebenso kann eine Haftung entfallen, wenn der Ehepartner das Werk heruntergeladen hat. So hat dies jedenfalls das OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22. März 2013, Az.: Az. 11 W 8/13) entschieden. Es sollte daher immer sorgfältig der Einzelfall geprüft werden. Oft bieten sich Möglichkeiten einer Verteidigung.

In der Abmahnung werden eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie ein Betrag von 1.028 € gefordert. Der Zahlbetrag setzt sich zusammen aus 578 € Anwaltskosten und 450 € Schadensersatz.

Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Achtung! Die mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst!

Achtung: Warner Bros. Entertainment lässt durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aktuell auch den Film "The Dark Knight Rises" und Pacific Rim abmahnen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Unsere Kanzlei konnte schon tausenden Betroffenen helfen!

Wenn möglich werden wir versuchen den Anspruch komplett abzuwehren. Unser Motto: Kein Geld an den Abmahner. Wenn es nicht anders geht, geben wir in ihrem Namen eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Den Zahlungsanspruch versuchen wie soweit wie möglich zu reduzieren, wenn nicht sogar gänzlich abzuwehren.

Eine Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net