Abmahnung durch Fareds Rechtsanwälte im Auftrag der Malibu Media LLC

Abmahnung durch Fareds Rechtsanwälte im Auftrag der Malibu Media LLC
26.08.2013358 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag der Malibu Media LLC Internetanschlussinhaber wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen ab.

Um was geht es bei der Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft?

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft ist der Film "Good Morning Baby" aus dem  Bereich der Erwachsenenunterhaltung. In dem Schreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen das vermeintlich urheberrechtlich geschützte Filmwerk auf einer Internet-Tauschbörse (p2p) zum Download angeboten zu haben. Da die Filmproduzentin Malibu Media LLC für dieses Anbieten keine Einwilligung erteilt hat, habe der Abgemahnte den Film widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht und somit eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Was wird in der Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft gefordert?

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds macht für ihre Mandantschaft (Malibu Media LLC) Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Der Abgemahnte wird in dem Schreiben aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 700,00€ zu zahlen.

Grundsätzlich sollten Sie eine Filesharing-Abmahnung nicht ignorieren, da dadurch vermeintlich entstandene Kosten nur unnötig durch weitere rechtliche Schritte in die Höhe getrieben werden könnten. Daher ist es regelmäßig ratsam, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Meist ist im Anhang der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu finden. Diese sollte jedoch nicht voreilig unterzeichnet werden. Diese sind oftmals einseitig zugunsten der abmahnenden Partei ausformuliert und erhalten daher regelmäßig für Sie nachteilige Klauseln. Daher sollte eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Da diese ein Leben lang wirksam ist, ist es jedoch nicht ratsam auf Muster-Unterlassungserklärungen aus dem Internet zurück zu greifen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten, dieser kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen. Gerne sind auch wir Ihnen hierbei behilflich.

Auch die von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft für Malibu Media LLC geforderten 700,00€ sollten keinesfalls voreilig gezahlt werden. Der geforderte Betrag sollte im Vorfeld anwaltlich und anhand des Einzelfalls überprüft werden.

Insbesondere in dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung könnten Sie sich bei vorschnellem Handeln effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Da hierbei oftmals der mutmaßliche Rechteinhaber kaum oder nur schwierig nachweisen kann, dass dieser auch wirklich Inhaber des vermeintlich betroffenen Rechts ist, kann unter Umständen der Zahlungsanspruch abgewehrt werden. Insbesondere sind Pornos nicht zwangsläufig durch das Urheberrecht als Filmwerk oder Laufbilder geschützt. Ist das der Fall ist der geforderte Betrag nicht zu entrichten.

So untersagte das LG München (7 O 22293/12) in seinem Urteil vom 29.05.2013 den urheberrechtlichen Schutz eines anderen Werkes der Malibu Media LLC. Auch wenn Gegenstand dieser Entscheidung nicht der Film "Good Morning Baby" war, stellt das Urteil jedoch Anhaltspunkte für die rechtliche Beurteilung der Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft bereit und bietet dadurch mögliche Verteidigungsstrategien.

Daher ist es ratsam, die aktuelle Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Malibu MediaLLC von einem fachkundigen Anwalt überprüfen zu lassen, so dass Sie dann fristgerecht und angemessen auf die Abmahnung reagieren können.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft wegen des Filmwerkes: "Good Morning Baby" erhalten, so rufen Sie uns doch gerne unter der Tel.-Nr. 030 96535-855 für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie das auf unserer Website www.abmahnhelfer.de zu findende Kontaktformular. Wir sind sieben Tage die Woche für Sie erreichbar.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören!